15/06/2026
V O L K S B E G E H R E N
Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 15. Juni bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden:
🖊 Karfreitag-Feiertag
🖊 Polizei-Personalmangel
🖊 Transparenz im Parlament
🖊 Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
🖊 GRATIS Verhütung
Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften eingerechnet. Hat jemand bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben, ist daher keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.
Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:
🖊 Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz
🖊 Online via ID-Austria
Öffnungszeiten der Gemeinde Vöcklamarkt während des Eintragungszeitraumes:
Montag, 15. Juni 26 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 16. Juni 26 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 26 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 18. Juni 26 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 19. Juni 26 08:00 bis 16:00 Uhr
Montag, 22. Juni 26 08:00 bis 16:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit!
Online mittels Id-Austria können Eintragungen bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, 22. Mai 2026, 16:00 Uhr, durchgeführt werden.