27/04/2026
Seit 1. April 2026 können bestimmte vom ORF-Beitrag befreite Personen den Sozialtarif für Strom nutzen. Strom kostet mit dem Sozialtarif nur 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für die ersten 2.900 kWh. Die 6 Cent sind der “Nettopreis”, das heißt Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu. Für Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es zusätzliche Pauschalen.
Der Sozialtarif ist österreichweit bei jedem Stromanbieter erhältlich. Beantragt wird der Sozialtarif über die ORF-Beitrags Service GmbH.
Wer bekommt den Sozialtarif?
Sie haben Anspruch auf den Sozialtarif, wenn Sie von der Zahlung des ORF-Beitrags befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen: Pflegegeld, Pension, Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, Sozialhilfe, Leistungen im Rahmen einer Lehre, Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Sie müssen volljährig sein, am mit Strom belieferten Wohnsitz gemeldet sein und das Einkommen Ihres Haushalts darf die gesetzliche Einkommensgrenze für die ORF-Befreiung nicht überschreiten.
Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und pro weiterer Person.
Das Antragsformular kann man auf der Webseite des Befreiungsrechners der ORF-Beitrags Service GmbH runterladen. Man kann das Formular in Papierform auch in allen Gemeindeämtern abholen, oder es sich von der ORF-Beitrags Service GmbH per Post zuschicken lassen.