27/08/2026
Mit einer Urkunde datiert 1. September 1779 verpflichtet sich die Gemeinde Traismauer zum Dank, dass der Ort 113 Jahre von Feuerschäden verschont blieb, die errichtete Staute des hl. Florian auf ewige Zeiten in tadellosem Zustand zu erhalten. Die kunstvoll geschmiedete Laterne, die früher direkt an der Statue montiert war, wurde nach einer Restaurierung bedauerlicherweise am gegenüberliegenden Privathaus angebracht.
Originaltext der Urkunde, Transkript Elisabeth Eder (kein Maschinentranskript!)
Ein N. MarcktRichter und Rath, dann eine ganze Ehrsame Burgerschaft des Lobl(ich)en Marckht Träsmauer, in N.Osterr(eic)h in V.(iertel) O.(ber) W.(iener) W.(ald) Bekennen hiemit, in Kraft gegenwärttigen Revers, für uns, unser Erben, und Nachkommen, ainer vor allen, und alle vor ainem, mithin in Solidum, daß ist ohnzerschneidentlich, daß wir, wegen biß in die 113 Jahre, in alhiesigen Markt nicht erlittenen Feuer Schaden, sofort gott dem Allerhöchsten, und der Übergebenedeyten Jungfrau und Mutter gottes Maria, zur Schuldigsten Dancksagung, zu Ehren des Hl. Floriani aber, eine Stainerne Statue in unseren Marckt Träßmauer, auf dem sogenannten Hafner-blaz, nicht allein neu machen, und setzen Lassen, sondern auch, diese Statue, zu ewigen Zeiten, bey allzeit gut, und unthadlhaften Stand zu erhalten, wir uns in besten Form Rechtens Verobligiren. und dessen zu Wahren Urkundt, unser Nachgestelt MarcktRäthl(iche) Ferttigung.
Actum Rathhaus Träsmauer den 1. Septembris A(nno) (1)779
N. MarcktRichter und Rath dann
Eine ganz Ehrsame Burgerschaft des Marckt Träßmauer
Litho Topothek Traismauer, Bes. Fam. Pröglhöf