Gemeinde Ranten

Gemeinde Ranten Gemeindeamt Ranten

Liebe Rantnerinnen und Rantner!Die Bevölkerung wird gebeten sparsam mit dem Wasser umzugehen. Daher bitten wir den Wasse...
21/05/2026

Liebe Rantnerinnen und Rantner!

Die Bevölkerung wird gebeten sparsam mit dem Wasser umzugehen. Daher bitten wir den Wasserverbrauch auf das notwendige Maß zu reduzieren, und unnötige Wasserentnahmen zu vermeiden.

Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden.

Achtung:
Die Entnahme von großen Wassermengen (z.B. Befüllen von Pools) ist bis einschließlich KW 23 nur nach vorheriger Absprache mit dem Bauhof erlaubt. Auch danach sind größere Wasserentnahmen ausschließlich nach Rücksprache gestattet.

Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für alle Haushalte sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Liebe Rantnerinnen und Rantner! Aufgrund eines vermutlichen Rohrbruches, der anhaltenden Trockenheit, und der damit verbundenen angespannten Wasserversorgungssituation ersucht die Gemeinde Ranten

Liebe Rantnerinnen und Rantner!Aufgrund eines vermutlichen Rohrbruches, der anhaltenden Trockenheit, und der damit verbu...
05/05/2026

Liebe Rantnerinnen und Rantner!

Aufgrund eines vermutlichen Rohrbruches, der anhaltenden Trockenheit, und der damit verbundenen angespannten Wasserversorgungssituation ersucht die Gemeinde Ranten nochmals alle Bürgerinnen und Bürger um einen besonders sorgsamen, und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Momentan muss der Hochbehälter Ranten wieder durch Löschfahrzeuge der Feuerwehren befüllt werden, um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass das Wasser in den Ortsteilen Ranten ab vlg. Jaga bis Tratten/Rottenmann vorsichtshalber abzukochen ist.

Wir bitten eindringlich, den Wasserverbrauch auf das notwendige Maß zu reduzieren, und unnötige Wasserentnahmen zu vermeiden.

Achtung:
Das Befüllen von Pools und Schwimmbecken bzw. eine Entnahme von größeren Wassermengen ist bis auf Weiteres ausnahmslos untersagt bzw. in Ausnahmefällen nur in Abstimmung mit der Gemeinde erlaubt.

Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für alle Haushalte sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Liebe Rantnerinnen und Rantner! Aufgrund eines vermutlichen Rohbruches, der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen angespannten Wasserversorgungssituation ersucht die Gemeinde Ranten n

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/59479-.htmlLiebe Bevölkerung!Hiermit möchten wir Sie nochmals darauf a...
30/04/2026

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/59479-.html

Liebe Bevölkerung!

Hiermit möchten wir Sie nochmals darauf aufmerksam machen, weiterhin sparsam mit dem Wasser umzugehen. Die Ursache für den Wasserverlust wurde leider noch nicht gefunden

Diese Aufforderung gilt für die nächsten Tage, bis weitere Informationen folgen!

Wir bitten um Kenntnisnahme!

Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister
Franz Kleinferchner

Liebe Bevölkerung! Das Trinkwasser muss im Bereich Ranten (vlg. Jaga) bis Tratten nicht mehr abgekocht werden. Wir bitten Sie dennoch weiterhin sparsam mit dem Wasser umzugehen!Diese Aufforderung

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/59479-.htmlLiebe Bevölkerung! Das Trinkwasser muss im Bereich Ranten (...
28/04/2026

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/59479-.html

Liebe Bevölkerung!


Das Trinkwasser muss im Bereich Ranten (vlg. Jaga) bis Tratten nicht mehr abgekocht werden. Wir bitten Sie dennoch weiterhin sparsam mit dem Wasser umzugehen!

Diese Aufforderung gilt für die nächsten Tage, bis weitere Informationen folgen!

Wir bitten um Kenntnisnahme!

Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister
Franz Kleinferchner

Liebe Bevölkerung! Das Trinkwasser muss im Bereich Ranten (vlg. Jaga) bis Tratten nicht mehr abgekocht werden. Wir bitten Sie dennoch weiterhin sparsam mit dem Wasser umzugehen!Diese Aufforderung

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Reinigungskraft in der Gemeinde RantenDie Gemeinde Ranten stellt eine tei...
14/04/2026

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Reinigungskraft in der Gemeinde Ranten

Die Gemeinde Ranten stellt eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft (m/w/d) ein:

Dienstbeginn: zum ehest möglichen Zeitpunkt (bzw. nach Vereinbarung)

Beschäftigungsausmaß: 22 Stunden pro Woche

Aufgabenbereich: Reinigung des Kindergartens und der Volksschule

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag, nachmittags (meist flexible Zeiteinteilung)

Es wird darauf hingewiesen, dass fallweise auch Aushilfstätigkeiten in der Kinderbetreuung anfallen können (Nachmittagsbetreuung und Krankenstandsvertretung).

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

 Persönliche, insbesondere gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
 Einwandfreier Leumund

Ein Wohnsitz in der Gemeinde beeinflusst die Reihung der BewerberInnen positiv.

Ende der Bewerbungsfrist ist Donnerstag, der 30. April 2026.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG).

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Reinigungskraft in der Gemeinde Ranten  Die Gemeinde Ranten stellt eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft (m/w/d) ein:Dienstbeginn: zum

!!!Wichtige Information für Schwerverkehr-Transporte über 7,5 Tonnen!! Aufgrund der Belastungen durch das momentane Tauw...
06/02/2026

!!!Wichtige Information für Schwerverkehr-Transporte über 7,5 Tonnen!!

Aufgrund der Belastungen durch das momentane Tauwetter ist es notwendig, unsere Gemeindestraßen zu schützen.

👉 Planen Sie bitte spätestens JETZT Ihre Transporte!

Wir bitten alle Betriebe, Bürgerinnen und Bürger, sämtliche notwendige Transporte – insbesondere Pellets- oder Hackguttransporte, Futtermitteltransporte und sonstige planbare Schwertransporte – bis spätestens Dienstag, 10. Februar 2026 abzuwickeln!

Voraussichtlich werden die sonnseitigen Straßen und Wege ab Mittwoch, dem 11.02.2026 für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt.

!!!Wichtige Information für Schwerverkehr-Transporte über 7,5 Tonnen!! Aufgrund der Belastungen durch das momentane Tauwetter ist es notwendig, unsere Gemeindestraßen zu schützen. 👉 Planen S

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/53923-.htmlIn der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Elementarpädag...
10/11/2025

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/53923-.html

In der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Elementarpädagogin /eines Elementarpädagogen, zur Leitung des Gemeindekindergartens Ranten – Gruppenführung der Kinderkrippe in Vollzeit mit 40 Wochenstunden, als Karenzvertretung ausgeschrieben.

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

 Die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Elementarpädagog:innen
 der Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik oder der Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik
 eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
 Einwandfreier Leumund
 Österreichische Staatsbürgerschaft
 Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst abgeleistet haben.

Neben der fachlichen Eignung legen wir Wert auf die Persönlichkeit, sensiblen Umgang mit Kindern und Eltern, gutes Einfühlungsvermögen, freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit und Engagement.

Ein Wohnsitz in der Gemeinde beeinflusst die Reihung der Bewerber:innen positiv.

Ende der Bewerbungsfrist ist Freitag, der 21. November 2025, 12.00 Uhr.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG) sowie des Steiermärkischen Kindergartendienstrechtsgesetzes 1985, LGBL. Nr. 77/1985 i.d.g.F.

Das Dienstverhältnis beginnt am 24. Februar 2026

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die fachlichen Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Elementarpädagogin odereines Elementarpädagogen in der Gemeinde Ranten In der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Elementarpädagogin /eines Elemen

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Elementarpädagogin odereines Elementarpädagogen in der Gemeinde RantenIn ...
22/10/2025

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Elementarpädagogin oder
eines Elementarpädagogen in der Gemeinde Ranten

In der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Elementarpädagogin /eines Elementarpädagogen, zur Leitung des Gemeindekindergartens Ranten – Gruppenführung der Kinderkrippe in Vollzeit mit 40 Wochenstunden, als Karenzvertretung ausgeschrieben.

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

 Die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Elementarpädagog:innen
 der Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik oder der Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik
 eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
 Einwandfreier Leumund
 Österreichische Staatsbürgerschaft
 Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst abgeleistet haben.

Neben der fachlichen Eignung legen wir Wert auf die Persönlichkeit, sensiblen Umgang mit Kindern und Eltern, gutes Einfühlungsvermögen, freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit und Engagement.

Ein Wohnsitz in der Gemeinde beeinflusst die Reihung der Bewerber:innen positiv.

Ende der Bewerbungsfrist ist Freitag, der 07. November 2025, 12.00 Uhr.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG) sowie des Steiermärkischen Kindergartendienstrechtsgesetzes 1985, LGBL. Nr. 77/1985 i.d.g.F.

Das Dienstverhältnis beginnt am 24. Februar 2026

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die fachlichen Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Elementarpädagogin odereines Elementarpädagogen in der Gemeinde Ranten In der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Elementarpädagogin /eines Elemen

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/52598-.htmlÖffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Kindergarten...
03/09/2025

https://www.gemeinde24.at/content/gemeinde+ranten/52598-.html

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Kindergartenpädagogin oder
eines Kindergartenpädagogen in der Gemeinde Ranten

Die Gemeinde Ranten sucht aufgrund der verpflichtenden Leitungsfreistellung ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine Kindergartenpädagogin/einen Kindergartenpädagogen für den Gemeindekindergarten mit einem Beschäftigungsausmaß von 4 Wochenstunden.

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

Die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen/Kindergärtner
der Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik oder der Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik – Kolleg für Kindergartenpädagogik
Einwandfreier Leumund
Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst abgeleistet haben.


Neben der fachlichen Eignung legen wir Wert auf die Persönlichkeit, sensiblen Umgang mit Kindern und Eltern, gutes Einfühlungsvermögen, freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit und Engagement.

Die Anrechnung von Vordienstzeiten sowie die Anstellung erfolgen nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG).


Das Dienstverhältnis beginnt ehestmöglich.

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die fachlichen Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem
Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

Ende der Bewerbungsfrist ist Freitag, der 19. September 2025, 12.00 Uhr.

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Kindergartenpädagogin odereines Kindergartenpädagogen in der Gemeinde Ranten Die Gemeinde Ranten sucht aufgrund der verpflichtenden Leitungsfreistel

Das war der Bartholomäus-Sonntag 2025!😊💂🏻🥳
26/08/2025

Das war der Bartholomäus-Sonntag 2025!
😊💂🏻🥳

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Ranten 110
Ranten
8853

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Dienstag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
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