28/01/2026
⚠️ 6 Jahre nach der Rodung am 28.1.2020 sind weiterhin mehrere behördlich vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt ⚠️
Dank Informationsfreiheitsgesetz haben wir nun Einblick in die Arbeit der Forstbehörde erhalten:
➡https://www.waldschutz-pasching.at/wp-content/uploads/2026-01-14_IFG-Auskunft_BHLLForst-2019-71080-190.pdf
Im Jahr 2025 wurden nur 2 der 7 größeren Aufforstungsflächen🌲🌳 überprüft: Thurnharting im April, der Lärmschutzdamm im Juni und Oktober.
🤫 Dabei wurde die laufende Prüfung zugesichert: „… Wie bereits des Öfteren mitgeteilt wurde, werden die Ersatzaufforstungsflächen laufend durch die BFI überprüft…“ (Forstbehörde am 8.8.2023).
Nach den Prüfungen wird der Rodungswerber regelmäßig aufgefordert nachzubessern, um das Pflanzziel von einem Setzling je 3 m² zu erreichen. Dieses Ziel ist aber teilweise noch in weiter Ferne und damit auch der vorgeschriebene Lärm- und Sichtschutz für die Anrainer nicht gegeben 😡