18/10/2026
„Inklusion ist keine Sozialleistung. Inklusion ist ein Menschenrecht!“
Die UN-Behindertenrechtskonvention macht deutlich: Alle Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Inklusion ist daher kein Gnadenakt und keine freiwillige Leistung, sondern ein Recht, das jeden Tag gelebt werden muss – in Kindergarten, Schule, Arbeit, Wohnen und Freizeit.
Eine inklusive Gesellschaft entsteht nicht durch schöne Worte, sondern durch konkrete Entscheidungen im Alltag. Tag für Tag. Für alle!