11/01/2025
Naturschutzbund und Umweltdachverband begrüßen VfGH-Urteil: Mollner Gasbohrungen rechtswidrig
Aufschiebende Wirkung in Naturschutzverfahren bestätigt - VfGH stärkt Rechtsstaatlichkeit im Umweltschutz - OÖ Naturschutzgesetz muss saniert werden
Wie bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem richtungsweisenden Urteil den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Beschwerde von Umweltdachverband (UWD) und NATURSCHUTZBUND Österreich hätte somit die Gasbohrungen im Winter 2024 aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung vorerst eigentlich verhindern sollen. Das Landesverwaltungsgericht muss nun den Bescheid der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich, in dem die aufschiebende Wirkung abgewiesen wurde, aufheben: https://naturschutzbund.at/newsreader-36/items/umweltdachverband-und-naturschutzbund-begruessen-vfgh-urteil-umweltschutz-und-rechtsstaatlichkeit-gestaerkt.html
Foto ©Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal