09/08/2026
Im Gedenken an Franz Jägerstätter
Vor 83 Jahren, am 9. August 1943, wurde Franz Jägerstätter in Brandenburg wegen „Wehrkraftzersetzung“ enthauptet.
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Er war nicht bereit gewesen, mit der Waffe zu kämpfen und hatte erklärt: „dass er auf Grund seiner religiösen Einstellung den Wehrdienst mit der Waffe ablehne, dass er gegen sein religiöses Gewissen handeln würde, wenn er für den nationalsozialistischen Staat kämpfen würde; ... er könne nicht gleichzeitig Nationalsozialist und Katholik sein; ... es gebe Dinge, wo man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen; auf Grund des Gebotes ‚Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst‘ dürfe er nicht mit der Waffe kämpfen. Er sei jedoch bereit, als Sanitätssoldat Dienst zu leisten.“
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Am 7. Mai 1997, 54 Jahre nach seiner Hinrichtung, wird vom Landgericht Berlin das Todesurteil gegen Jägerstätter aufgehoben. Die Aufhebung kommt einem Freispruch gleich und bedeutet moralische und juristische Rechtfertigung seiner Handlung. Das Landesgericht geht davon aus, dass der Zweite Weltkrieg nicht dem Volk sondern dem nationalsozialistischen Machtstreben gedient hat. Wer sich wie Jägerstätter einem Verbrechen widersetzt, kann kein Verbrecher sein.
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Ab 1989 werden im Auftrag von Bischof Aichern Personen, die Franz Jägerstätter gekannt haben, als Zeugen einvernommen. Nach unterstützenden Voten der Österreichischen Bischofskonferenz, einer historisch-theologischen Kommission und des Linzer Domkapitels wird 1997 offiziell der Seligsprechungsprozess für Franz Jägerstätter eröffnet, am 21. Juni 2001 auf diözesaner Ebene abgeschlossen und die Akten nach Rom zur Selig- und Heiligsprechungskongregation übergeben.
Der Vatikan bestätigt am 1. Juni 2007 offiziell das Martyrium des österreichischen Kriegsdienstverweigerers Franz Jägerstätter (1907-43).
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Die Seligsprechung erfolgt am 26. Oktober 2007 im Linzer Mariendom.