29/05/2026
Achtung, Urfahr & Pöstlingberg!
Hier wird klammheimlich Natur gegen Beton getauscht! Wer sich die aktuellen Pläne der Stadt Linz für die Harbacher/Leonfeldner Straße genauer anschaut, dem schrillen die Alarmglocken: Ausgerechnet geschützte Grünzüge, Parks und wertvolle Kleingärten sollen hier für neue Wohnbauten geopfert werden. Im Zeitalter von Klimakrise und fataler Bodenversiegelung ist das ein absolutes No-Go! Anrainer und Naturfreunde müssen jetzt ganz genau hinschauen und diese Umwidmungen extrem kritisch hinterfragen.
1. Verlust von geschützten Grünzügen und Erholungsflächen
In den Plänen fallen sofort die massiven Streichungen und Aufhebungen von bisher geschützten Zonen auf:
Schieferederweg: Hier wird eine Fläche, die eigentlich als „Grünland / Grünfläche mit besonderer Widmung - Grünzug“ geschützt war, einfach aufgehoben. Solche Grünzüge sind extrem wichtig als Frischluftschneisen für das Stadtklima!
Hauserstraße / Dießenleitenbach: Auch hier wird ein „Grünzug“ gestrichen. Da das Areal direkt am Dießenleitenbach liegt, ist das ökologisch wahnsinnig sensibel (Stichwort Gewässerschutz und natürliche Rückhalteflächen bei Starkregen).
Harbacher Straße: Aufhebung von „Grünland / Erholungsfläche - Parkanlage“. Wieder fällt eine grüne Oase weg.
Dauerkleingärten: Eine bisher geschützte Kleingartenfläche wird im Randbereich beschnitten (das rot/schwarz schraffierte Dreieck), um Platz für Wohnbebauung (Wohngebiet) zu machen.
Warum opfert die Stadt Linz hier systematisch wertvolle Grünzüge und Parkanlagen in Hang- und Bachlage? Gibt es im Stadtgebiet keine bereits versiegelten Brachflächen, die man stattdessen für den Wohnbau nutzen könnte?
2. Der Verdacht auf „Salami-Taktik“ bei Wohnbau-Erweiterungen
Wenn man sich die Detailpläne der betroffenen Grundstücke anschaut, sieht das nach einer klassischen Nachverdichtung zu Lasten der Natur aus:
Das Grundstück 451/29 wird offiziell als Wohngebiet ausgewiesen.
Durch die Aufhebung des Teilbereichs des Kleingartens (das rot umrandete, schraffierte Dreieck links oben) wird die Baufläche künstlich vergrößert – und die Erholungsfläche muss weichen.
Kritische Frage: Handelt es sich hier vielleicht um die Bevorzugung von Einzelinteressen (z. B. eines bestimmten Bauträgers oder Eigentümers), um ein Bauprojekt durchzubringen, das in den bisherigen Grenzen gar keinen Platz gehabt hätte?
3. Gefahrenzonen:
Bauen am Hang und am Bach
Die orangefarbenen Höhenlinien in den Plänen zeigen ein steiles Hanggelände im Bereich Pöstlingberg/Urfahr. Zudem liegt das Ganze laut Verordnungstext direkt am Dießenleitenbach.
Hangwässer & Starkregen:
Wenn Grünzüge oberhalb von bestehenden Siedlungen (wie den Häusern am Schieferederweg oder der Hauserstraße) aufgehoben und potenziell zubetoniert werden, strömt das Oberflächenwasser bei Starkregen ungehindert ins Tal.
Hochwasserschutz:
Bäche brauchen unverbauten Freiraum (Grünzüge), um bei Hochwasser ausweichen zu können.
Wurden die hydrogeologischen Gutachten und die Hangstabilitätsprüfungen überhaupt unter den aktuellen Bedingungen des Klimawandels (Stichwort: immer heftigere Unwetter) erstellt? Wer haftet eigentlich, wenn es durch die Reduzierung der Grünflächen zu Überflutungen der tiefer liegenden Nachbargrundstücke kommt?
Was kannst du jetzt tun?
Da das Dokument offiziell vom 11. Mai 2026 bis zum 08. Juni 2026 öffentlich aufliegt, läuft aktuell die Auflagefrist. Jede Person kann innerhalb dieser Frist eine schriftliche Einwendung beim Magistrat Linz einreichen!
Gute Argumente für deine Einwendung:
Verschlechterung des Mikroklimas durch den Verlust von geschützten Grünzügen.
Erhöhte Hochwasser- und Hangwassergefahr für die tiefer liegenden Häuser (z.B. Hauserstraße, Schieferederweg) durch die drohende Bodenversiegelung.
Verlust von wichtigem Naherholungsraum (Parkanlage Harbacher Straße, Kleingärten).
Wichtiger Info-Hinweis fürs Schreiben: Die Einwendung muss schriftlich oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe des Geschäftszeichens BBV/B020160100 gesendet werden. Je mehr Nachbarn sich zusammentun und gemeinsam Bedenken äußern, desto größer wird der Druck auf den Gemeinderat, den Entwurf noch einmal komplett zu überarbeiten!
https://amtstafel.linz.at/system/web/GetDocument.ashx?cts=1778479673&fileId=4283026&name=PDF-Download