02/09/2026
Sie planen den Umzug - Was ist zu tun?
Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden und von der alten Adresse abmelden.
Ist "Linz" der neue Hauptwohnsitz, dann kann dies in einem Gang erledigt werden.
Eine Ummeldung ist auch bei Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung erforderlich. Dafür hat man drei Monate Zeit.
Eine An-, Ab- oder Ummeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch einen Boten oder postalisch erfolgen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
* vollständig ausgefüllter Meldezettel. Bitte beachten: bei Anmeldung als Hauptmieter wird die Unterschrift des Unterkunftgebers benötigt.
* Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
*die Identitätsdaten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft (z.B. Pass und Geburtsurkunde)
* etwaige akademische Grade (z. B. Sponsionsurkunde)
*bei der Ummeldung die Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatbürgerschaftsnachweis) Bei ausländischen Mitbürger/innen ist grundsätzlich der Reisepass erforderlich.
Alle Dokumente sind jeweils im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Anlaufstelle IN LINZ für all jene, die sich an-, ab- oder ummelden wollen, ist das Bürgerservice Center im Neuen Rathaus, Hauptstraße 1-5, Tel: 7070-2222.
Öffnungszeiten: Mo - Fr 7 - 18 Uhr.
Zusätzlich ist die An-, Ab- und Ummeldung auch in den Stadtbibliotheken möglich.
Für auswärtige Bürger ist das jeweilige Gemeindeamt/Magistrat zuständig.