02/06/2026
Betriebskosten
Aus aktuellem Anlass möchten wir informieren, was alles zu den Betriebskosten zählt
• Wasser und Abwasser,
• die Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen bei einer Verbrauchsermittlung,
• die Kehrgebühren des Rauchfangkehrers,
• die Kanalräumung,
• die Müllabfuhr,
• die Schädlingsbekämpfung,
• der Strom für die Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses und der Gemeinschaftsflächen (z.B. Stiegenhaus, Gehwege),
• die Prämien der Versicherung des Hauses gegen Brandschaden, Leitungswasserschäden und die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Hauses,
• die angemessenen Aufwendungen für die Hausbetreuung (Hausbesorger oder Werksunternehmen)
• die von der Liegenschaft laufenden zu entrichtenden, öffentlichen Abgaben
• die laufenden Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen (z.B. Aufzug, Waschküche, Spielplatz)
• die Verwaltungskosten
Diese Kosten müssen anteilsmäßig vom Mieter bezahlt werden und bis 30.6. des Folgejahres muss eine Betriebskosten-Abrechnung erstellt werden.