08/10/2026
*Checkliste: Was ist beim Auszug aus der Wohnung zu tun?*
• Die Wohnung sauber verlassen
Die Wohnung muss in besenreinem Zustand übergeben werden.
• Die Wohnung leer verlassen
Es dürfen in der Wohnung keine Möbel oder ähnliches hinterlassen werden. Ein oftmaliges Thema ist die Küche. Falls der Nachmieter diese nicht übernehmen will, so werden wir sie auf Ihre Kosten entfernen lassen.
• Normale Abnutzungserscheinungen
Nach einer in der Regel längeren Mietzeit ist es unvermeidbar, dass Ihre Wohnung
Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen aufweist. Dieser normale Verschleiß ist mit Ihrer regelmäßigen Mietzahlung bereits abgedeckt.
• Schäden in der Wohnung
Sind jedoch Schäden vorhanden, die den Rahmen einer normalen Abnutzung übersteigen, haben wir das Recht, diese auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden, die durch Haustiere verursacht wurden, Brandspuren durch Zi******en oder Schäden, die durch den Transport Ihrer Möbel beim Auszug entstanden sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte bereits am Anfang der Kündigungsfrist für eine Besichtigung.
• Einbauten oder bauliche Veränderungen
Wenn Sie in der Wohnung etwas verändert haben - Einbauschränke, Trennwände,
Jalousien oder ähnliches - muss grundsätzlich der ursprüngliche Zustand zum Zeitpunkt Ihres Einzugs wieder hergestellt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte bereits am Anfang der Kündigungsfrist für eine Besichtigung.
• Renovierung
Sollten Sie die Wände Ihrer Wohnung in ausgefallenen Farben gestrichen haben, die eine erneute Vermietung erschweren, ist es Ihre Verpflichtung, diese bis zum Ende der
Kündigungsfrist in neutralen Farben zu überstreichen.
• Schlüsselübergabe
Alle Schlüssel der Wohnung sind an uns zurückzugeben. Wenn im Übergabeprotokoll,
welches Sie bei Bezug der Wohnung unterzeichnet haben, mehr Schlüssel vermerkt sind als Sie uns retournieren, so müssen wir auf Ihre Kosten den Schließzylinder der
Wohnungseingangstüre inkl. aller dazugehörenden Zylinder anfertigen lassen.
• Rückzahlung des Baukostenbeitrags
Wenn keine Reparaturen auf Ihre Kosten durchzuführen sind (diese werden vom
Baukostenbeitrag abgezogen), dann erhalten Sie den Baukostenbeitrag abzüglich 1 % pro Jahr „Verwohnung“ nach acht Wochen nach Ende der Kündigungsfrist auf das uns als letztes bekannte Konto überwiesen.