08/06/2026
STÄNDIGE KONFERENZ DER VORSITZENDEN
DER BEIRÄTE DER AUTOCHTHONEN VOLKSGRUPPEN ÖSTERREICHS
Offener Brief der Ständigen Vorsitzendenkonferenz der autochthonen
Volksgruppen Österreichs an den Bundesminister für Bildung:
Europaschule keine Lösung für den Erhalt der Volksgruppensprachen
in Österreich
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Mit großer Enttäuschung und Sorge haben die Vorsitzenden der Beiräte der autochthonen
Volksgruppen die jüngsten Überlegungen zur Zukunft der volksgruppensprachlichen
Bildung in Wien zur Kenntnis genommen.
Anlässlich unseres Antrittsbesuchs bei Ihnen im Jahr 2025 haben wir Ihnen das unter Ihrem
Vorgänger gemeinsam mit den zuständigen Beamten des Ministeriums und unter der
Leitung des damaligen Generalsekretärs erarbeitete Schulmodell präsentiert. Verglichen
wurde das vom Ministerium bevorzugte Modell Europaschule mit dem von den
Volksgruppen vorgeschlagenen Modell der Komenský-Schule. Das Ergebnis wurde von
Ihnen nicht in Frage gestellt.
Darauf aufbauend haben wir mit den Volksgruppensprechern der Parlamentsparteien
begonnen, die notwendige Gesetzesvorlage zu diskutieren.
Da wir jährlich einen weiteren Jahrgang unserer Kinder in der Volksgruppe in der Großstadt
verlieren, haben die Volksgruppen mit der Vorbereitung der Schule begonnen:
Schulvereine wurden gegründet. Eltern überzeugt und motiviert. Das Schulsystem
Komenský flächig vorgestellt. Alle Beteiligten wurden seit Dezember in Newslettern über
die Ergebnisse der Vorbereitungen informiert.
Vor zwei Wochen die Kehrtwendung. Die Volksgruppensprecher teilten uns mit, dass das
Ministerium auf der Europaschule beharrt.
Die derzeit als einzige realistische Alternative präsentierte Europaschule kann und wird den
Bedürfnissen der autochthonen Volksgruppen Österreichs nicht gerecht werden. Wir
lehnen diesen Ansatz daher entschieden ab.
Die Europaschule mag für bestimmte Zielgruppen ein erfolgreiches Modell sein. Sie
entspricht jedoch weder dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus Artikel 8 Abs. 2 B-VG
noch den Verpflichtungen Österreichs aus dem Staatsvertrag von Wien, dem
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Diese Rechtsgrundlagen verpflichten die
Republik Österreich nicht nur zur Anerkennung, sondern auch zur aktiven Förderung,
Sicherung und Weiterentwicklung der Sprachen der autochthonen Volksgruppen.
Unsere Sprachen sind kein Relikt der Vergangenheit und keine Fremdsprachen. Sie sind
Teil des kulturellen Erbes Österreichs. Ihr Fortbestand entscheidet sich heute vor allem im
Bildungsbereich. Wer den Erhalt der Volksgruppen ernst meint, muss jungen Menschen
die Möglichkeit geben, ihre Sprache von der Kindertagesstätte bis zur Matura als Bildungs-
und Lebenssprache zu entwickeln.
Gerade deshalb ist es unverständlich, dass ein bereits gemeinsam erarbeiteter Lösungsweg
verlassen werden soll (siehe Ergebnisprotokoll in der Anlage). In den Gesprächen zwischen
dem Bildungsministerium und den Volksgruppenvertretungen wurde ein breiter KonsensStändige Konferenz der Vorsitzenden der Beiräte der autochthonen Volksgruppen Österreichs
(kurz: Vorsitzendenkonferenz)
Sebastianplatz 3, 1030 Wien, Österreich
Tel: +43 660 100 75 76 [email protected] vorsitzendenkonferenz.org ZVR: 1596311125
STÄNDIGE KONFERENZ DER VORSITZENDEN
DER BEIRÄTE DER AUTOCHTHONEN VOLKSGRUPPEN ÖSTERREICHS
erzielt, auf den erfolgreichen Erfahrungen des seit mehr als 150 Jahren bestehenden
Schulvereins Komenský aufzubauen. Dieses in den letzten dreißig Jahren erarbeitete
Modell ist speziell auf die Bedürfnisse von Volksgruppensprachen ausgerichtet, bietet
durchgängige Bildungswege und hat seine Wirksamkeit in der Praxis eindrucksvoll
bewiesen.
Wir stehen heute an einem entscheidenden Punkt. Es braucht endlich den politischen Mut,
die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Notwendig sind
verfassungsrechtliche Maßnahmen, die den Bildungsbereich ausdrücklich einschließen
und den Anspruch auf durchgängige volksgruppensprachliche Bildung absichern. Dies
kann eine Europaschule nicht leisten. Darauf aufbauend muss ein modernes
Volksgruppengesetz den rechtlichen und finanziellen Rahmen für eine durchgehende
Sprachbildung von der Elementarbildung über die Schule bis zur Matura schaffen.
Es geht dabei nicht um Sonderrechte, sondern um die Erfüllung bestehender verfassungs-
und völkerrechtlicher Verpflichtungen Österreichs. Vor allem aber geht es um die Zukunft
unserer Sprachen und Kulturen.
Die Entscheidung ist längst fällig: Entweder Österreich schafft die Voraussetzungen für das
Überleben seiner autochthonen Volksgruppensprachen oder es nimmt deren schrittweises
Verschwinden in Kauf. Dazwischen gibt es keine nachhaltige Lösung.
Wir sind überzeugt: Wo ein politischer Wille ist, dort gibt es auch einen Weg. Die
Volksgruppen haben diesen Weg aufgezeigt. Nun ist die Bundesregierung gefordert, ihn
gemeinsam mit uns zu gehen.
Für die Ständige Vorsitzendenkonferenz der Beiräte der autochthonen Volksgruppen
Österreichs
Bernard Sadovnik Ing. Karl Hanzl
Vorsitzender der Vorsitzendenkonferenz Schriftführer der Vorsitzendenkonferenz
der autochthonen Volksgruppen in Österreich der autochthonen Volksgruppen in Österreich
und Bürgermeister von Globasnitz/Globasnica und Obmann des Schulvereines Komenský in Wien
In Wien, am 8. Juni 2026
Ergeht nachrichtlich an:
- Bundespräsident
- Bundesregierung
- Parlamentsabgeordnete
- Landeshauptmänner von Wien, Kärnten, Burgenland und Steiermark
- Botschafter der Republiken Kroatien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn
- Medien
Ständige Konferenz der Vorsitzenden der Beiräte der autochthonen Volksgruppen Österreichs
(kurz: Vorsitzendenkonferenz)
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Wir sind die Ständige Konferenz der Vorsitzenden der Beiräte der autochthonen Volksgruppen Österreichs und vertreten gemeinsam die Interessen und Anliegen der heimischen Volksgruppen. VORSITZENDENKONFERENZ Ständige Konferenz der Vorsitzenden der Beiräte� der autochthonen Volksgruppen Österre...