11/06/2026
⚠️ Achtung: „Kleinmaschinenbrigaden" – Übergabe von Gegenständen ist strafbar!
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Immer wieder tauchen in steirischen Gemeinden Flugzettel sogenannter „Kleinmaschinenbrigaden" auf – oft als „Ungarische Kleinmaschinenbrigade" bezeichnet. Darin werden Liegenschaftseigentümer/innen aufgefordert, nicht mehr benötigte Gegenstände vor dem Haus zu deponieren.
Warum ist das illegal?
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Die gesammelten Gegenstände (Elektrogeräte, Möbel, Werkzeug, Autobatterien u. v. m.) gelten laut Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) als Abfall, sobald sie nicht mehr benötigt werden – unabhängig vom Hinweis „Kein Sperrmüll!" im Flugblatt. Diese Brigaden verfügen über keinerlei Sammlerberechtigung nach österreichischem Abfallrecht. Die Sammlung ist daher rechtswidrig.
Welche Strafen drohen?
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Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (FA13A) stellt ausdrücklich fest: Liegenschaftseigentümer/innen, die Gegenstände übergeben, riskieren: Bei nicht gefährlichen Siedlungsabfällen (Möbel, Elektrogeräte etc.): Verwaltungsstrafe bis zu € 30.000,– (§ 18 Abs. 1 Z 1 StAWG 2004). Bei gefährlichen Abfällen (z. B. Autobatterien): Verwaltungsstrafe von € 730,– bis € 36.340,– (§ 79 Abs. 1 Z 2 AWG 2002)
Was ist zu tun?
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Siedlungsabfälle sind ausschließlich über die öffentliche Abfuhr der Gemeinde zu entsorgen. Für Sperrmüll, Elektrogeräte und Problemstoffe stehen die gewohnten Entsorgungswege zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie keine Flugzettel dieser Art zur Kenntnis und stellen Sie keine Gegenstände bereit. Bei Fragen steht das Gemeindeamt Kammern im Liesingtal gerne zur Verfügung.
Immer wieder tauchen in steirischen Gemeinden Flugzettel...