Integration Tirol

Integration Tirol Für ein gemeinsames Leben mit und ohne Behinderung
Anerkannte Familienberatungsstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

𝗧𝗮𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗸𝗹𝘂𝘀𝗶𝗼𝗻 – 𝗟𝗲𝗯𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗕ü𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗯𝗶𝗯𝗹𝗶𝗼𝘁𝗵𝗲𝗸 𝗜𝗻𝗻𝘀𝗯𝗿𝘂𝗰𝗸Schön war’s! Die Stadtbibliothek war voll, die Gesprä...
05/05/2026

𝗧𝗮𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗸𝗹𝘂𝘀𝗶𝗼𝗻 – 𝗟𝗲𝗯𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗕ü𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗯𝗶𝗯𝗹𝗶𝗼𝘁𝗵𝗲𝗸 𝗜𝗻𝗻𝘀𝗯𝗿𝘂𝗰𝗸

Schön war’s! Die Stadtbibliothek war voll, die Gespräche intensiv und der Austausch genau das, was es braucht: offen, ehrlich und mitten aus dem Leben.

Die Living Library hat einmal mehr gezeigt, wie wertvoll persönliche Begegnungen sind. Menschen erzählen ihre Geschichten – und plötzlich wird aus einem abstrakten Thema gelebte Realität. Es wurde gefragt, zugehört, diskutiert und auch hinterfragt.

Wir von Integration Tirol waren mittendrin: viele Gespräche zur inklusiven Schule, zu Chancen, Hürden und ganz konkreten Erfahrungen aus dem Alltag. Besonders spürbar war: Das Interesse ist da. Und der Wunsch nach echter Veränderung auch.

Ein großes Danke an die Besucher:innen fürs Dabeisein – und an die PTS Landeck für das Gestalten und Fertigen unserer Ausstellung zur inklusiven Bildung.

So geht Bewusstseinsbildung: im Dialog. Weiter geht's am Freitag. In Wien. Protest unter dem Titel "Jetzt handeln, statt nur reden!". Wir: mittendrin und live dabei. Kommt, so ihr in Wien seid!

05/05/2026
01/05/2026

Gemeinsam handeln statt leerer Versprechen: Eltern- und Bildungsinitiativen fordern sofortige Umsetzung konkreter Maßnahmen für Inklusion



Die Initiativen rufen zu einer Kundgebung auf: Sie fordern Personalressourcen und klare Entscheidungen ab Herbst 2026 – statt weiterer Verzögerungen auf Kosten von Kindern



Am Freitag, 8. Mai 2026, findet im Parlament eine Enquete der NEOS zur inklusiven Bildung statt. Bildungsinitiativen nutzen diesen Anlass für eine Kundgebung vor dem Parlament in Wien. Sie machen auf die Verschärfung der Situation im Bildungssystem aufmerksam, denn zum Tag der Inklusion am 5. Mai zeige sich erneut: Für betroffene Kinder an Österreichs Schulen und deren Familien gibt es wenig zu feiern.

Seit Jahrzehnten werde auf politischer Ebene über inklusive Bildung diskutiert, Bedarfe erhoben und Reformen angekündigt. Österreich hat sich 2008 zur Umsetzung inklusiver Bildung verpflichtet. Die Realität zeigt jedoch das Gegenteil: Die schulische Inklusion steht massiv unter Druck und Rückschritte überwiegen – mit spürbaren Folgen für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulpersonal.



System am Limit – Kinder werden ausgeschlossen

Die Initiativen verweisen auf eine dramatische Zuspitzung an Schulen: Es fehlt an Personal, Unterstützungssystemen und tragfähigen Strukturen. Förderung bleibt aus, Unterricht wird gekürzt, Suspendierungen nehmen zu. Immer mehr Kinder werden faktisch vom Bildungssystem ausgeschlossen. Das verstärkt Ungleichheit, verhindert Zukunftschancen und verursacht langfristig hohe Kosten für Familien und Gesellschaft.



Forderung nach sofort wirksamen Maßnahmen für schulische Inklusion

Die Initiativen betonen, dass die notwendigen Lösungen längst bekannt seien – was fehlt, sei deren konsequente Umsetzung. Sie fordern daher:



• eine sofortige Notfinanzierung für Herbst 2026

• eine deutliche Aufstockung der Ressourcen für inklusive Bildung, die in den Klassen ankommt, über eine Anhebung des Quotendeckels für sonderpädagogischen Bedarf

• eine flächendeckend gesicherte Assistenz an Schulen und Kindergärten und Einsatz multiprofessioneller Teams

• sofortige Umsetzung des Rechts auf ein 11. und 12. Schuljahr für alle mit Öffnung der mittleren und höheren Schulen für Inklusion

• langristiger Abbau von getrennter Bildung hin zu einer gemeinsamen Schule aller 6- bis 15-Jährigen



Diese Maßnahmen seien unabdingbar, um Rückschritte zu stoppen und ein inklusives Bildungssystem umzusetzen, damit Bildung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht werde.

Ein Teil der geforderten Maßnahmen ist im aktuellen Regierungsprogramm enthalten, allerdings unter Budgetvorbehalt. "Menschenrechte dürfen nicht unter Budgetvorbehalt stehen", sind sich die Initiativen einig.



Keine weiteren Ausreden

Neos Behindertensprecherin Fiona Fiedler kritisierte in der Vergangenheit: "Es sei niemandem geholfen, wenn die Bundesregierung zwar anlässlich von Aktionstagen salbungsvolle Worte finde, aber ihren Ankündigungen nie Taten folgen lasse" – nun stehen die NEOS selbst in Regierungsverantwortung.

„Immer wieder werden Reformen angekündigt aber notwendige Maßnahmen werden nicht umgesetzt oder aufgeschoben – auf Kosten der Kinder. Es braucht jetzt klare politische Verantwortung und konkrete Schritte“, so Vertreter:innen der Initiativen. „Wir brauchen ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt – und die Mittel, um das sofort umzusetzen.“



Warum jetzt gehandelt werden muss

Die Initiativen warnen eindringlich: Jeder weitere Aufschub verschärft die Lage und untergräbt das Vertrauen in politische Absichten. Inklusion ist keine Option, sondern ein verbindliches Recht. Ohne sofortige Maßnahmen drohen weitere Rückschritte – mit langfristigen Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft.

Unter dem Motto „Gemeinsam handeln statt reden“ rufen die Initiativen zur Kundgebung vor dem Parlament auf. Als Special Guest wird David Stockenreitner erwartet.



Programm:

8:00 - 9:00 Übergabe von Forderungen und Botschaften an die Teilnehmer:innen der Enquete. Interviewmöglichkeit mit Daniel Landau und Vertreter:innen der Initiativen



14:30 – 16:00 Kundgebung mit Redner:innen und Interviewmöglichleit mit Vertreter:innen der Initiativen



Beteiligte Initiativen in alphabetischer Reihenfolge:



• Apfl-ÖLI-ug (Eva Neureiter, 0650/6776446)

• Bessere Schule JETZT! (Angie Weikmann, 0681/20427127)

• Bundesweite Elterninitiative für Kinder mit besonderem Bedarf (Gertrude Riegler, 0676/5458177; Carina Ruttinger 0677/62491528)

• Gemeinsame Bildung 2.0 (Astner Markus)

• Inklusion Österreich ()

• Lobby4Kids (Lobby4Kids - Kinderlobby - Irene Promussas)

• ( Rafelsberger)

• Integration Tirol Roman Scamoni

Stimme: Gimni KI

28/04/2026
📚 𝗧𝗮𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗸𝗹𝘂𝘀𝗶𝗼𝗻 – 𝗟𝗲𝗯𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗕ü𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗯𝗶𝗯𝗹𝗶𝗼𝘁𝗵𝗲𝗸 𝗜𝗻𝗻𝘀𝗯𝗿𝘂𝗰𝗸Am 5. Mai von 14:00 bis 18:30 Uhr findet in der Sta...
28/04/2026

📚 𝗧𝗮𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗸𝗹𝘂𝘀𝗶𝗼𝗻 – 𝗟𝗲𝗯𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗕ü𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗯𝗶𝗯𝗹𝗶𝗼𝘁𝗵𝗲𝗸 𝗜𝗻𝗻𝘀𝗯𝗿𝘂𝗰𝗸
Am 5. Mai von 14:00 bis 18:30 Uhr findet in der Stadtbibliothek Innsbruck (Amraser Straße 2) eine besondere Veranstaltung statt: die Living Library – Lebende Bücher.

Was steckt dahinter? Statt Bücher auszuleihen, kannst du dort "Menschen ausleihen" – Menschen, die aus ihrem Leben erzählen. Über ihre Behinderungen, ihre Erfahrungen, ihre Perspektiven.

🏫 Wir von Integration Tirol sind dabei – und informieren über die Chancen und Herausforderungen rund um inklusive Schule in Österreich. Welche Wege gibt es? Was funktioniert – und wo hakt es noch? Komm vorbei und sprich mit uns.

Außerdem könnt ihr:
🦯 Mit der Dunkel-Brille den Raum erkunden
♿ Eine Rollstuhl-Strecke ausprobieren
🎵 Musikinstrumente aus inklusiver Perspektive kennenlernen

Organisiert wird die Veranstaltung vom Behindertenbeirat der Stadt Innsbruck gemeinsam mit der Stadtbibliothek – der Eintritt ist frei.

Wir freuen uns auf euch! 💛

19/04/2026

Gestern war es soweit: Inklusion Österreich wurde bei der ersten Generalversammlung offiziell konstituiert. Ziele: Eine starke Stimme für die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sein. Auch und gerade im Bereich der Bundesagenden.
Es freut uns, hier von Anfang an nicht nur dabei, sondern mittendrin zu sein. Erster konkreter Termin: 08.Mai. Im und vor dem Parlament bei der Enquet "inklusive Bildung". Innen um mitzureden. Außen, um zu zeigen: Nur reden reicht uns nicht!

LG
Sonja

16/04/2026
Es ist eine echte Tragödie.Da schafft das Bildungsministerium mit den „ausgleichenden Maßnahmen“ endlich ein Instrument,...
08/04/2026

Es ist eine echte Tragödie.

Da schafft das Bildungsministerium mit den „ausgleichenden Maßnahmen“ endlich ein Instrument, das so vielen Kindern helfen könnte – ganz ohne Zuweisung, ganz ohne Etikettierung. Ein Werkzeug für echten, gelebten Unterricht. Und was passiert? Es versandet irgendwo im Getriebe der Top-down-Verwaltung. Wie immer: Wollende Schulen kennen und wenden an, nicht wollende… glauben zu wissen, dass sie nicht müssen, da nie in einem Rundschreiben verlautbart. Bundesländer interpretieren, wie sie mögen. Kinder und Eltern stehen im Regen...
https://science.orf.at/stories/3234902/

Ganz ähnlich bei den neuen Lehrplanzusätzen: Da gibt es erstmals konkrete, verschriftlichte Anpassungen für bestimmte Behinderungen – inklusive organisatorischer Maßnahmen und zusätzlicher Übungseinheiten samt Stundentafeln. Und das Entscheidende: Diese Lehrplanzusätze können – ihrer Logik nach – direkt an die regulären Lehrpläne von Volksschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe angehängt werden. Das wäre ein echter Paradigmenwechsel.
Kinder mit motorischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, Kinder mit Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich könnten damit nicht „nur“ in der Klasse, sonder auch auf dem Zeugnispapier im Regelsystem lernen – mit den notwendigen Anpassungen, aber ohne Abwertung des Abschlusses.
Und seit Inkrafttreten?
Stillstand.
Niemand weiß Genaueres.
Alles „in Ausarbeitung“.
Ein geltender Lehrplan(zusatz) – verloren im Verwaltungsstau.
Was soll man da noch sagen?

Kinder mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) tun sich oft schwer, ruhig zu sitzen und konzentriert zu bleiben, auch im Unterricht. „Ausgleichende Maßnahmen“ sollen neuerdings gegensteuern und ein besseres Lernumfeld für alle ermöglichen. Doch bisher machen nur wenig...

Elternvernetzung war und ist uns schon immer ein großes Anliegen. Unser Elternfrühstück läuft bekanntlich super. Gerne u...
19/03/2026

Elternvernetzung war und ist uns schon immer ein großes Anliegen.
Unser Elternfrühstück läuft bekanntlich super. Gerne unterstützen wir auch junge neue Initiativen. Ich durfte Elisabeth Pertinger in Salzburg auf der Tagung kennenlernen und finde ihre Ideen toll! Den Rest entnehmt ihr bitte dem Bild!

Zwischen Einsparung und Teilhabe: Was die neue Schulassistenz-Richtlinie wirklich bedeutetVeröffentlicht am 19. März 202...
19/03/2026

Zwischen Einsparung und Teilhabe: Was die neue Schulassistenz-Richtlinie wirklich bedeutet
Veröffentlicht am 19. März 2026 als Newsletter: https://www.integration-tirol.at/newsletter/newsletterarchiv/

Mit der neuen Richtlinie zur Schulassistenz wird von politischer Seite der Eindruck vermittelt, es handle sich um eine notwendige und breit abgestimmte Weiterentwicklung eines bestehenden Systems. Dieser Darstellung möchten wir in wesentlichen Punkten widersprechen.
Eingewickelt statt teilgehabt…

Zunächst irritiert die wiederholt betonte „breite Einbindung“ von Organisationen. Zentrale, legitimierte Vertretungen von betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen – darunter die ARGE ANiT sowie die gewählte Nutzer:innenvertretung – waren in diesen Prozess nicht eingebunden. Andere, so auch wir, mussten sich Beteiligung regelrecht erkämpfen – ohne dass unsere Kritik tatsächlich Gehör gefunden hätte. Auch der Aufruf der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie des Monitoringausschusses nach einer ordentlichen Begutachtungsphase blieb unberücksichtigt.

So oder so: Nun ist die Richtlinie beschlossen. Und am Ende zählt, was darin steht. Damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt:
Hier findet ihr die Richtlinie und den Leitfaden-->https://www.integration-tirol.at/dokumente-und-medien/recht
Worum es jetzt geht

Es ist schwierig, komplexe Rechtsmaterien verständlich aufzubereiten – insbesondere für jene, die unmittelbar davon betroffen sind. Unsere zentralen Hoffnungen und Bedenken lassen sich jedoch klar benennen:
Die Hoffnung kommt zuerst:

Die Richtlinie enthält weiterhin formale Zugangskriterien, etwa Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe oder – neu – laufende Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (vgl. Punkt 4 Abs. 1 lit. c). Einige wenige Leistungen aus dem TTHG sind auch ohne erhöhte Familienbeihilfe zugänglich, darunter bspw. das Leistungsspektrum der pädagogischen Förderung.

Gerade am Übergang Kindergarten-Schule kann dies zu einer wesentlichen Entschärfung der Situation beitragen, da auch die Frühförderung eine jener Leistungen ist, die ohne erh. Familienbeihilfe bezogen werden kann. Ähnliches gilt für Kinder und Jugendliche im Autismusspektrum.

Da diese kleine Erweiterung des Bezieher:innenkreises aber einhergeht mit dem Einfrieren des Gesamtbudgetrahmens haben wir auch reichlich Bedenken:
1. Bedarf wird zur Auslegungssache

In Abschnitt 5.4 wird festgelegt, dass Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Behörde diese als „benötigt“ festlegt – und dass ein Bedarf im Einzelfall auch beim Vorliegen einer Behinderung verneint werden kann.

Damit verschiebt sich die Perspektive grundlegend:
Nicht mehr das Kind/die Jugendliche mit Behinderung ist ausschlaggebend, sondern die Einschätzung der zuständigen Stelle. Diese wiederum agiert innerhalb vorgegebener budgetärer Rahmenbedingungen und eines klaren politischen Sparauftrags.
Bedarf wird damit zur Auslegungssache der Abteilung Elementarpädagogik.
2. „Zumutbarkeit“ als unbestimmter Hebel

Die Richtlinie schließt Unterstützung aus, wenn „auf andere Weise in zumutbarem Rahmen Abhilfe geschaffen werden kann“ (Punkt 4 Abs. 3).

Grundsätzlich ist der Einsatz unterstützender Technologien – etwa Screenreader, Sprachausgabe oder digitale Hilfsmittel – ausdrücklich zu begrüßen. Sie können Selbstständigkeit fördern und Teilhabe erleichtern.

Doch was genau „zumutbar“ ist, bleibt offen.
Es fehlen objektive Kriterien. Die Auslegung liegt vollständig im Ermessen der Behörde.

Aus der Beratungspraxis wissen wir: Zwischen dem theoretischen Vorhandensein von Hilfsmitteln und deren tatsächlicher, wirksamer Nutzung liegen oft große Unterschiede. Mehr noch: Selbst das Vorhandensein von Hilfsmitteln ist keineswegs selbstverständlich.

Und die Frage, wer für die Bereitstellung und funktionierende Umsetzung verantwortlich ist, bleibt unbeantwortet.
3. Mögliche schulorganisatorische Folgen

Das Ausmaß der Unterstützung wird künftig durch die Förderstelle festgelegt. Dabei werden unter anderem Klassengröße, vorhandene Ressourcen und weitere Unterstützungsmaßnahmen, das Vorhandensein einer Assistenz in der Klasse berücksichtigt (vgl. Punkt 5).

Auch hier fehlen klare Kriterien. Welche genauen Voraussetzungen welchen zusätzlichen Mitteleinsatz rechtfertigen, bleibt offen. Das kann man als Flexibilität im Einzelfall lesen, oder als größtmögliche Auslegungsfreiheit für die Behörde.

In der Praxis kann das dazu führen, dass Unterstützungsleistungen stärker gebündelt („gepoolt“) werden – mit weitreichenden Konsequenzen für den Schulalltag.

Ich möchte hier konkrete Überlegungen aus Beratungsfällen anführen:
Was bedeutet es, wenn eine Assistenzkraft plötzlich für mehrere Schüler:innen gleichzeitig zuständig ist – mit sehr unterschiedlichen Bedarfen?
Was passiert, wenn individuelle Begleitung in zentralen Situationen – etwa in der Berufsorientierung oder an außerschulischen Lernorten – nicht mehr möglich ist?

Die Assistenz mag in Phasen klassischen Unterrichts für mehrere Schüler:innen gleichzeitig einsetzbar sein. In Phasen des freien Lernens in Kleingruppen oder während Praktika kann sie sich jedoch nicht „halbieren“.

Ähnliche Herausforderungen sehen wir bei Phasen der individuellen Reizreduktion. Oft ist genau diese eine Stunde Pause für einen autistischen Schüler aus einer großen Klasse entscheidend, um danach wieder am Unterricht teilnehmen zu können. In Zukunft wird die Assistenz entscheiden müssen:
Begleitet sie den einen Schüler, um ihn vor einem Meltdown zu schützen – und entzieht damit einem anderen in dieser Zeit die notwendige Unterstützung beim Reichen von Stiften und Heften? Oder entscheidet sie sich umgekehrt? Wie lange kann eine Assistenz ein derartiges moralisches Dilemma durchhalten? Und was bedeutet das langfristig für die Personalsituation?
Ein politisches Signal, das aufhorchen lässt

Angefeuert werden diese Befürchtungen durch die erste Wortmeldung von Landesrätin Hagele in der Tiroler Tageszeitung vom 18.03.:
„Nicht nur, dass der BezieherInnenkreis erweitert würde, auch die Abkehr von einem Individualrecht hin zu einer verstärkt klassenverbandsbezogenen Orientierung sei ‚dringend notwendig‘. Denn die Schulassistenz-Kosten liefen in den vergangenen Jahren aus dem Ruder. Zuletzt betrug der Landesanteil 21 Millionen Euro im Jahr. Im laufenden Schuljahr 2025/26 werden laut Land 1400 SchülerInnen in Tirol mit rund 30.000 Stunden unterstützt. Teils auch mit mehreren Assistenzkräften pro Klasse. Mehrfachbesetzungen will Hagele ‚verhindern‘.“

Bereits kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie wird also betont, dass eine Abkehr von individueller Unterstützung „dringend notwendig“ sei – nicht zuletzt aus Kostengründen.

Die Zahlen dazu heruntergerechnet:
Rund 1,4 % der Schüler:innen im Pflichtschulbereich erhalten aktuell Unterstützung durch Schulassistenz – im Durchschnitt etwa 21 Stunden pro Woche. Dass in diesem Zusammenhang von „aus dem Ruder laufenden Kosten“ und Sparpotenzial gesprochen wird, steht in einem deutlichen Widerspruch zum Anspruch, Teilhabe zu sichern.
Worum es hier wirklich geht

Eine Richtlinie, die
– keinen Rechtsanspruch schafft,
– Entscheidungen in den Ermessensspielraum der Verwaltung verlagert und
– so wird es jetzt auch öffentlich gesagt: auf eine Reduktion von Kosten abzielt,

birgt die reale Gefahr, dass notwendige Assistenzleistungen künftig restriktiver vergeben werden.

Nein, das ist keine Panikmache.
Die Richtlinie eröffnet diesen Spielraum – entscheidend wird sein, wie er genutzt wird.

Und genau hier lohnt ein Blick auf die aktuelle politische Kommunikation:
Wer die öffentlichen Aussagen der zuständigen Landesrätin in den letzten Monaten verfolgt hat, erkennt eine klare Schwerpunktsetzung auf Steuerung, Begrenzung und Kosten und leider auch: Betonung des tollen Sonderschulwesens. Von Inklusion als selbstverständlichem Recht im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei wenig erkennbar.
Unsere Erfahrung – und unsere Sorge

Die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2018 hat in vielen Fällen (bei allen Schwächen) zumindest sichergestellt, dass Schüler:innen mit Behinderungen ausreichend Unterstützung erhalten, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Vor 2018 sah die Realität oft anders aus: Kinder wurden nach wenigen Unterrichtsstunden nach Hause geschickt, weil keine Assistenz mehr verfügbar war. Diese Entwicklungen drohen nun wieder. Und wenn das drei- oder viermal passiert ist, erledigt die sogenannte „Wahlfreiheit“ den Rest erfahrungsgemäß von selbst...
Wir bleiben dran!

Schulassistenz ist keine freiwillige Sozialleistung. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für Bildung und Teilhabe.

Wenn unmittelbar nach Einführung einer neuen Regelung von Einsparungen gesprochen wird, stellt sich die Frage, ob es tatsächlich um bessere Unterstützung geht – oder um deren Begrenzung. Als Verein Integration Tirol werden wir die Umsetzung dieser Richtlinie genau beobachten. Und arbeiten, viel arbeiten.

Zwischen Einsparung und Teilhabe: Was die neue Schulassistenz-Richtlinie wirklich bedeutet 19.03.2026 13:29 Mit der neuen Richtlinie zur Schulassistenz wird von politischer Seite der Eindruck vermittelt, es handle sich um eine notwendige und breit abgestimmte Weiterentwicklung eines bestehenden Syst...

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