12/05/2026
Die Bundesregierung plant Arbeiten im Alter finanziell zu belohnen 💪
Unter dem Schlagwort „Aktiv Pension“ startet ab 1. Jänner 2027 ein Reformpaket mit steuerlichen Freibeträgen und Sozialversicherungs Erleichterungen für Menschen, die auch nach dem Regelpensionsalter weiterarbeiten.
💡 Das Herzstück:
👉 Aktivitätsfreibetrag bis zu 1.250 € pro Monat (max. 15.000 € pro Jahr) steuerfrei
👉 Gilt für Angestellte & Selbstständige, solange sie aktiv arbeiten
👉 Nicht erfasst: Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder reine Beteiligungen
👥 Wer profitiert:
• „Aufschieber“: Menschen, die ihren Pensionsantritt hinauszögern
• „Zuverdiener“: Pensionist:innen, die weiterhin berufstätig sind (mit Mindestversicherungsjahren)
•
📉 Sozialversicherung:
Ab 2027 soll für Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfallen:
➡ 10,25 % Ersparnis für Arbeitnehmer:innen
➡ 8 – 9 % Ersparnis bei Selbstständigen (je nach Branche)
🎁 Extra Vorteil für Aufschieber:
Jedes Jahr des Aufschubs erhöht die spätere Pension um +5,1 % (max. 15,3 %).
📊 Beispiel:
Ein Pensionist mit 2.300 € Pension + 1.500 € Nebenverdienst hat derzeit ~850 € netto Zusatz.
Ab 2027 macht der neue Freibetrag + SV Ersparnis rund 1.370 € netto – ein Plus von 520 € monatlich!
Das Gesetz ist aktuell noch in Begutachtung, soll aber mit 1. Jänner 2027 starten.
Wir halten Sie am Laufenden!