So funktioniert das Teilen in unserem Verein
CAR SHARING GROSSGMAI·DONNERSTAG, 30. JULI 2020·
Um unseren Toyota Yaris zu sharen: Kontakt zu uns aufnehmen und Vereinsmitglied werden.
1. Fahrberechtigte Personen
Die Berechtigung zur Benutzung des Carsharing Autos gilt für die jeweilige angemeldete Person. Das Fahrzeug darf nur von einer Person in Betrieb genommen werden, die im Besitz einer gültig
en Fahrberechtigung (Führerschein) ist. Standort
Der Toyota Yaris Hybrid Active des Vereins Carsharing Großgmain hat einen reservierten, gekennzeichneten Standplatz im Carport Reiterweg 655, 5084 Großgmain. Um eine Benutzung des Fahrzeuges rund um die Uhr zu gewährleisten, ist das Fahrzeug nach der Benutzung grundsätzlich am Standort wieder abzustellen. Das Auto muss bei niedriger Tankanzeige mit Treibstoff nachgetankt werden.
3. Autoschlüssel
Der Autoschlüssel des Carsharing Autos befinden sich in einem Schlüsselsafe am Standort. Bei Verlust des Schlüssels werden die Kosten für den Ersatzschlüssel dem jeweiligen Mitglied verrechnet. Der Schlüssel muss bei Rückgabe des Autos wieder im Safe hinterlegt werden.
4. Einschulung
Vor der ersten Nutzung ist eine kurze Einschulung durch eine/n Vertreter/in des Vereins erforderlich. Diese wird nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Mit der Einschulung und Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt das Fahrzeug zu benutzen.
5. Reservierungen
Der Anspruch auf die Nutzung ergibt sich in Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Die Reservierungen werden von den Mitgliedern über das dafür eingerichtete Buchungssystem online vorgenommen. Es wurde eine Partnerschaft mit CARUSO (www.caruso.cc) gewählt. Jedes Mitglied muss sich auf dieser Online-Plattform einen Account einrichten, der es ermöglicht online Reservierungen vorzunehmen bzw. Informationen über die Vor-/Nachnutzer zu erhalten. Dadurch ist auch eine direkte Übergabe an jene Personen möglich, welche den Folgetermin reserviert haben. Die Angabe der Handynummer ist zwingend erforderlich! Liegen keine Reservierungen zur Nachnutzung vor, kann das Auto auch online verlängert werden. Bei verspäteter Rückgabe ist der/die Nachnutzer/in zu informieren. Erfolgt die Autorückgabe zu spät, werden 20,- Euro verrechnet.
6. Fahrtenbuch, Schäden und Versicherung
Ein Fahrtenbuch liegt im Auto und dient der genauen Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Jedes Mitglied hat zu Beginn und Ende der Fahrt die Kilometerstände zu erfassen. Aufgetretene Schäden und Störungen sind im Sinne eines fairen Umgangs hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung unverzüglich der Ansprechperson seitens des Vereins mitzuteilen und im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Grundsätzlich wird empfohlen vor jeder Fahrt eine kurze Begutachtung des Hybridfahrzeuges auf etwaige Schäden vorzunehmen. Das Auto ist vollkaskoversichert, die Höhe des Selbstbehaltes beträgt 330,- Euro. Dieser Betrag wird bei selbst verschuldeten Schäden per Einzugsermächtigung eingezogen. Bei etwaigen Pannen während der Fahrt ist zuerst nach Möglichkeit mit der Ansprechperson Kontakt aufzunehmen. Wenn niemand erreichbar ist, ist der Mobilitätsdienst anzurufen. Etwaige Kosten dafür sind bei Eigenverschulden selbst zu tragen. Eine Infomappe mit Notfallnummern sowie einer Fahrzeugkurzanleitung befindet sich im Fahrzeug.
7. Strafen
Die Kosten für Verwaltungsstrafen wegen Verkehrsübertretungen sind von den jeweiligen Nutzerinnen oder Nutzern zu tragen und werden per Einzugsermächtigung abgebucht.
8. Übergabe und Reinigung
Das Fahrzeug ist in gereinigtem Zustand an den/die nächste/n Benutzer/in zu übergeben bzw. am Standplatz abzustellen. Sollten nennenswerte Verunreinigungen des/der Vornutzers/in vorliegen, dann sind diese ebenfalls im Buchungssystem im Bereich „Notiz“ festzuhalten und der Ansprechperson zu melden. Wenn es zu vermehrten Bemängelungen hinsichtlich des Reinigungszustandes kommen sollte, kann ein zusätzlicher Reinigungsbeitrag eingehoben werden, den der/die jeweilige Verursacher/in bezahlen muss. Die Höhe des Reinigungsbeitrages wird dem tatsächlichen Aufwand der Reinigung angepasst (Rechnung). Das Rauchen im Auto und Transportieren von Tieren ist verboten.
9. Abrechnung
Die Fixgebühr für die Möglichkeit der Autonutzung beträgt derzeit 20,- Euro pro Monat. Der Kostenersatz für die tatsächliche Benützung des Fahrzeugs beträgt aktuell 1,- Euro, pro gebuchte Stunde, 0,40 Euro pro gefahrene Kilometer und zusätzlich 1,- Euro pro Stunde ab der 5 Stunde. Die monatlichen Fixgebühren von 20€ können auch durch freiwillige Leistungen für den Verein ersetzt werden. Solche Leistungen könnten sein: Fahrzeugreinigung, Fahrt zum Service, Reifenwechsel, etc. Die Leistungen sind schriftlich festzuhalten und bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder. Wenn das Auto unterwegs getankt wird, werden die Kosten dafür am Monatsende gegenverrechnet. Die Abrechnung der Benutzungsgebühren erfolgt monatlich im Nachhinein anhand der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch. Das Mitglied wird über die Höhe der monatlichen Abrechnung informiert und der Betrag wird mittels Einzugsermächtigung vom Bankkonto abgebucht.
10. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate und startet mit dem Probemonat, danach kann die Vereinbarung jederzeit mit Monatsende durch schriftliche Mitteilung aufgelöst werden.