02/06/2026
Die Steuerbefreiung beim Feiertagsarbeitsentgelts gilt künftig ausdrücklich auch für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Saisonarbeitskräfte. Damit wird eine bisherige Ungleichbehandlung beseitigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten rückwirkend jene steuerliche Entlastung, die ihnen seit Jahresbeginn zusteht.
Die Initiative für diese Anpassung ging von der LAK Steiermark aus. Gratulation an Präsident Zentner und sein Team!