01/09/2026
Kontrolle zahlte sich aus! 💪 Rund ein Jahr war ein Steirer bei einer Fahrschule beschäftigt, wobei sich sein Stundenausmaß im Laufe der Zeit änderte – zuletzt arbeitete er 20 Stunden pro Woche. Seine Chefin nahm daraufhin eigene Stundenreduzierungen vor, die aber nicht den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden entsprachen. Auch die Sonderzahlungen wurden nicht korrekt berechnet. Zusätzlich blieb ein Zeitguthaben von 75 Stunden bei Beendigung des Dienstverhältnisses unbezahlt. Der Fahrlehrer wandte sich an die AK. Da keine außergerichtliche Einigung möglich war, klagten wir die Forderungen vor Gericht ein. Das Ergebnis: Ein Vergleich über 3.500 Euro, den die Dienstgeberin schließlich bezahlte. 💡 Wichtig: Unbedingt regelmäßig die Lohnabrechnungen kontrollieren – besonders bei wechselnden Arbeitszeiten.