08/05/2026
Der Clown der Woche geht an BetonierMinister Peter Hanke
👏👏👏👏👏👏👏👏
Aufgepasst: Ab heute gilt die neue StVO-Novelle. Damit treten auch neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes in Kraft. E-Scooter gelten nun als Fahrzeuge mit eigenen Sonderregeln 🛴🚲
Das musst du ab sofort beachten:
E-Scooter:
- Wer mit dem E-Scooter fährt und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss einen Helm tragen.
- E-Scooter müssen mit Klingel und Blinker auf der Lenkstange ausgestattet sein.
- Weder Personen noch Güter dürfen auf dem E-Scooter transportiert werden. Nur eine Person darf mit dem E-Scooter fahren.
- Außerdem gilt ein gesetzliches Alkohollimit von unter 0,5 Promille.
E-Bikes:
- Auch für E-Bikes gilt eine Helmpflicht für alle Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- Auf dem „normalen“ Fahrrad muss weiterhin bis zum 12. Geburtstag ein Helm getragen werden.
„Mit dieser Reform führen wir die StVO nun in das 21. Jahrhundert und werden damit den neuen Mobilitätsformen gerecht. Das dient der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Österreicherinnen und Österreicher.“ - Mobilitätsminister Peter Hanke
Mit der StVO-Reform wird das größte Verkehrssicherheits- und Modernisierungspaket der vergangenen Jahre Realität. Weitere Maßnahmen wie etwa für E-Mopeds folgen im Herbst.
Unabhängig vom Alter gilt: Mit Helm bist du sicherer unterwegs. Wir wünschen eine sichere Fahrt! ☀️
Fotos: © BMIMI/Tobias Holzer