03/04/2026
🔥 Osterfeuer 2026 – Das gilt beim Abbrennen! 🔥
Das Entzünden eines Osterfeuers ist ausschließlich von Karsamstag, 4. April ab 15:00 Uhr bis Ostersonntag, 5. April um 03:00 Uhr früh erlaubt.
👉 Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen nicht zulässig – auch nicht am „Kleinen Ostersonntag“ eine Woche später!
Damit euer Osterfeuer sicher und ohne Zwischenfälle abläuft, bitte unbedingt beachten:
🌿 Nur geeignetes Material verwenden
Erlaubt sind ausschließlich trockene Pflanzenreste (z. B. Laub) und unbehandeltes Holz (z. B. Baumschnitt).
🚫 Kunststoffe, Verpackungen, Altreifen, Lacke, Gummi, Möbel oder Kleidung haben im Feuer nichts verloren.
🔥 Feuer richtig dimensionieren
Keine übergroßen Haufen – lieber kontrolliert und mit möglichst wenig Funkenflug abbrennen.
🐾 Tiere schützen
Vor dem Anzünden das Material noch einmal umschichten, damit sich keine Tiere darin verstecken.
📏 Sicherheitsabstände einhalten
Mindestens:
• 100 m zu Energie- und Betriebsanlagen
• 50 m zu Straßen und Gebäuden
• 40 m zu Wäldern, Hecken und Baumgruppen
👉 Bei Nichteinhaltung kann das Feuer behördlich untersagt oder gelöscht werden.
💨 Wind beachten
Bei starkem Wind kein Feuer entzünden!
Kommt Wind auf → sofort löschen!
🚫 Keine Brandbeschleuniger verwenden!
Brennbare Flüssigkeiten sind verboten und extrem gefährlich (Stichflammen!).
👀 Aufsichtspflicht
Das Feuer muss durchgehend beaufsichtigt werden – vom Entzünden bis zum vollständigen Ablöschen.
🧯 Löschmittel bereithalten
Wasser, Feuerlöscher oder Sand griffbereit halten.
🚒 Zufahrt freihalten
Für Feuerwehr und Rettungskräfte muss die Zufahrt jederzeit möglich sein!
⚠️ Achtung bei Strohballen
Diese können sich durch Hitze selbst entzünden – keine sichere Sitzgelegenheit!
👶 Kinder im Blick behalten
Feuer übt große Anziehung aus – Gefahr wird oft unterschätzt.
📞 Im Ernstfall: Notruf 122
Wenn das Feuer außer Kontrolle gerät → sofort Feuerwehr alarmieren!
122 feuerwehr