08/09/2026
🌳 Gefahr von oben – rasches Handeln beim Wasserrad
Gestern Mittag brach völlig unerwartet ein rund vier Meter langer Ast vom Götterbaum, beim Wasserrad im Ortskern ab. 😳 Dabei handelt es sich um einen invasiven Neophyten.
Zum Glück wurde niemand verletzt. Aufgrund der unmittelbaren Gefahr haben Bürgermeister Michael Viertler und Außendienstleiter Martin Zechner sofort reagiert. Es wurde die Firma Schafzahl GmbH mit der fachkundigen Begutachtung und einem vorsorglichen Rückschnitt des Baumes beauftragt.
⚠️ Nur durch das rasche Handeln konnte eine längerfristige und großräumige Sperre des Marktplatzes verhindert werden. „Sogar ohne Wind oder Unwetter kann plötzlich eine Gefahr von oben entstehen. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn sich kommende Woche wieder zahlreiche Schüler hier aufgehalten hätten“, so Bürgermeister Michael Viertler.
👉 Wichtiger Hinweis: Auch Grundeigentümer sind verpflichtet, Hecken, Bäume und andere Pflanzen zurückzuschneiden, wenn diese in den öffentlichen Bereich ragen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher benutzt werden können, müssen sie in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass mindestens ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn, bzw. 2,20 m über dem Gehsteig, gegeben ist.
‼️ Sehr wichtig für Sie: Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/ in.
Sicherheit geht vor – lieber rechtzeitig handeln als später Schäden riskieren!