27/03/2026
Im Finanzausschuss wurde beim Tagesordnungspunkt „Rechnungsabschluss 2025“ nicht das aktuelle Zahlenwerk behandelt, sondern nachweislich jenes des Jahres 2024. Die präsentierten und schließlich zur Beschlussfassung empfohlenen Zahlen entsprechen dem bereits im Vorjahr genehmigten Rechnungsabschluss 2024 und weichen massiv vom aktuellen Ergebnis ab. Damit wurde das Kernstück der Gemeindefinanzen auf einer objektiv falschen Grundlage behandelt.
Besonders schwer wiegt dabei:
1. Fehlende Eignung für die Aufgaben im Finanzausschuss
Gerade in einer angespannten finanziellen Lage der Gemeinde kommt dem Finanzausschuss eine besondere Verantwortung zu. Er muss in der Lage sein, Zahlen korrekt zu erfassen, kritisch zu hinterfragen und fundierte Entscheidungen vorzubereiten. Wenn grundlegende Fehler nicht erkannt werden, ist die fachliche Eignung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht gegeben.
2. Schaden für das Ansehen der Gemeinde
Der Umstand, dass ein zentraler Finanzbericht auf falscher Grundlage behandelt und beschlossen wird, schädigt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Führung der Gemeindefinanzen. Ein solcher Vorgang ist geeignet, das Ansehen der Gemeinde nachhaltig zu beeinträchtigen.
3. Versagen der Kontrollfunktion
Kein einziges der anwesenden Ausschussmitglieder erkannte, dass ein falsches Dokument bzw. falsche Zahlen Grundlage der Beratung waren. Gerade beim Rechnungsabschluss hätte zumindest die Plausibilitätsprüfung der zentralen Kennzahlen, insbesondere des Defizits, zwingend erfolgen müssen.
4. Beschlussfassung ohne inhaltliche Auseinandersetzung
In weiterer Folge wurde ohne jede Diskussion und ohne Klärung der Faktenlage eine Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, basierend auf falschen Zahlen.
5. Unterbindung von Kontrolle
Ein Versuch, den offensichtlichen Widerspruch aufzuklären, wurde aktiv unterbunden. Dem betreffenden Mandatar wurde das Wort entzogen, der Ausschuss stimmte mehrheitlich gegen die Zulassung von Fragen. Damit wurde die notwendige inhaltliche Kontrolle nicht nur unterlassen, sondern bewusst verhindert.
6. Mangelnde Sorgfalt und Vorbereitung
Die Jahreszahl des Rechnungsabschlusses ist auf den Unterlagen eindeutig ersichtlich. Der Fehler hätte bei minimaler Vorbereitung oder auch nur oberflächlicher Durchsicht auffallen müssen. Die Höhe des Defizits stellt zudem die zentrale Kennzahl dar, die jedem Mandatar bekannt sein muss.
Fazit: Um die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Arbeit des Finanzausschusses wiederherzustellen, ist ein personeller Neuanfang erforderlich.
Die Rücklegung der Mandate ist daher der einzig konsequente Schritt.