Mietervereinigung Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Mietervereinigung Bezirk Bruck-Mürzzuschlag Vorsitzender Herwig Schaar, MBA

03/04/2026

Was bringt das neue Mieten-Paket?

Seit Jahresbeginn gilt das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz. Es deckelt Mieterhöhungen – aber längst nicht alle. Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen und wo die Regelung Lücken lässt.

Was das Mieten-Wertsicherungsgesetz regelt – und was nicht

Das neue Gesetz greift ausschließlich bei Mieterhöhungen, die auf einer vertraglich vereinbarten und wirksamen Index- oder Wertsicherungsklausel beruhen. Enthält der Vertrag keine wirksame Wertsicherungsklausel, kann der Mietzins auch nicht angepasst werden.

Für wen gilt das Mieten-Wertsicherungsgesetz?

Das Gesetz erfasst alle Haupt- und Untermietverträge über Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Der gemeinnützige Wohnbau ist davon größtenteils ausgenommen. Ebenso gelten die Bestimmungen nicht bei angemieteten Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Geschäftsraummiete und bei Dienstwohnungen.
Nur eine Mieterhöhung pro Jahr
Bisher erlaubten viele Verträge Erhöhungen zu individuellen Stichtagen oder beim Überschreiten eines definierten Schwellenwertes. Künftig gelten einheitliche Termine. Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete aufgrund einer Wertsicherungsklausel nur noch einmal jährlich zum 1. April (1. Mai bei Richtwert- oder Kategoriewertsicherung) erhöhen.
Deckelung Mieterhöhung
Neu ist auch ein Eingriff in die Höhe der Mieterhöhung. Für alle Mietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt die neue Drei-plus-Hälfte-Regel: Was über drei Prozent Inflation liegt, tragen Mieter und Vermieter je zur Hälfte. Konkret bedeutet das: Lag die durchschnittliche Inflation des Vorjahres über drei Prozent, darf die Miete nicht mehr vollständig angepasst werden. Alles oberhalb der Drei-Prozent-Marke wird nur zur Hälfte aufgeschlagen.
Sonderregelung für Altbauten
Bei mietrechtsgeschützten Altbauten gilt in den ersten zwei Jahren ein strengerer Deckel. Für die Inflation des Jahres 2025 dürfen Vermieter maximal einen Prozentpunkt weitergeben, für die Inflation 2026 maximal zwei Prozent. Erst ab der Inflation des Jahres 2027 greift die allgemeine Drei-plus-Hälfte-Regel.

21/03/2026

Kultur darf nicht kaputtgespart werden!

Was hier passiert, ist ein Kahlschlag:
Mit der Abschaffung der ORF-Landesabgabe werden der steirischen Kultur jedes Jahr bis zu 30 Millionen Euro entzogen.

Das trifft:
👉 junge Künstler:innen
👉 Kulturvereine im ländlichen Raum
👉 unsere gesamte kulturelle Vielfalt

Ich sage klar:
👉 Diese Entscheidung ist falsch.

Gemeinsam setzen wir ein Zeichen!
Jetzt unterschreiben!
Alle Infos findest du in den Kommentaren.

Die neue Fair Wohnen ist da 😄
10/03/2026

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Viermal im Jahr erscheint Fair Wohnen, das Magazin für Mitglieder der Mietervereinigung, mit Informationen rund um die Themen Wohnen und Mieten. Hier finden Sie die letzten Ausgaben als PDF-Download:

seit heute finden Sie und auch auf der Cities App!
10/03/2026

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HERZLICH WILLKOMMEN AUF UNSERER CITIES-SEITE! ÜBER 100 JAHRE ERFAHRUNG: DIE SPEZIALIST:INNEN IM MIETRECHT Wir setzen auf Solidarität statt Gewinn: Die Mietervereinigung Österreichs ist ein gemeinnütziger Verein, der nicht auf Gewinn orientiert ist.

31/12/2025
31/12/2025

Lebensrealitäten verbessern: Unser Anspruch bleibt, dass Politik dort ansetzt, wo sie im Alltag der Menschen wirklich etwas verändert.

Auf ein Jahr, in dem Zuversicht wieder wachsen darf. Und in dem sich Leistung, Zusammenhalt und Verantwortung lohnen.

Prosit Neujahr allen Steirerinnen und Steirern!

14/12/2025

Die Sprechtagstermine für 2026: 13. Jänner, 3. Februar, 3. März, 7. April, 5. Mai, 2. Juni, 7. Juli, August Urlaub, 1. September, 6. Oktober, 3. November, 1. Dezember

Zeit: 9:15 bis 10:45
Wo Arbeiterkammer Bruck an der Mur

Jetzt Mitglied werden und Sie sind auf der sicheren Seite!
14/12/2025

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Du hast Fragen zum Thema. Kaution? Alle wichtigen Informationen findest du auf www.mietervereinigung.at

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