Präambel:
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Der Einfluss von technischen Errungenschaften auf den gesellschaftlichen Alltag gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Verein Hack_EN – nachstehend auch „Verein“ genannt – hat sich deshalb zur Aufgabe gemacht, durch Bildungs- und Informationsveranstaltungen das öffentliche Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Technik und ihren Möglichkeiten zu stärken. Der Verein
bietet ein Forum für alle Menschen, die sich für Datenschutz, IT-Sicherheit, Kommunikationstechnologien, technische Tüfteleien, neue Medien u.ä. interessieren und sich mit Gleichgesinnten austauschen möchten. Zweck und Gemeinnützigkeit:
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Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst und Kultur im Sinne der Präambel oder führt diese durch. So soll öffentliches Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Technik und ihren Möglichkeiten gestärkt werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
1. Bereitstellung von im Sinne des Vereinszwecks zu nutzendem Raum und Infrastruktur,
2. Regelmäßige öffentliche Treffen sowie Vorträge, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien,
3. Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen ähnlicher Zielsetzung,
4. Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung, Medienkompetenz und Technikverständnis von Kindern und Jugendlichen,
5. Hilfestellung und Beratung bei technischen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein darf keine Gewinne erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.