Refugee Law Clinic Würzburg e.V.

Refugee Law Clinic Würzburg e.V. Der Refugee Law Clinic Würzburg e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, eine unentgeltliche studentische Rechtsberatung für Asylsuchende in Würzburg anzubieten.

Notfalltelefon: (NUR Whatsapp/Telegram) 015156527122 Die Refugee Law Clinic Würzburg entstand Ende des Jahres 2015 auf Initiative von Studierenden und Professoren der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach dem ersten Treffen im November vergangenen Jahres erfolgte am 2.Dezember 2015 die Gründung des Trägervereins „Refugee Law Clinic Würzburg“. Seitdem stehen wir mi

t anderen Refugee Law Clinics in Deutschland, sowie möglichen Kooperationspartnern, in ständiger Verbindung. hat sich zum Ziel gesetzt, eine unentgeltliche studentische Rechtsberatung für Asylsuchende in Würzburg zu etablieren. Unser Bestreben ist es, Asylsuchende, die vor der Herausforderung des anstehenden Asylverfahrens stehen, zu begleiten. Dazu wollen wir engagierte JurastudentInnen unserer Fakultät mobilisieren, sich auf diesem Wege für eine offene Migrations- und Asylpolitik einzusetzen. In Gruppenberatungen erhalten die ausgebildeten studentischen Teilnehmer unseres Projektes einen Einblick in die anwaltliche Beratungstätigkeit und treten in direkten Kontakt mit den Asylbewerbern. Längerfristig haben wir uns zudem vorgenommen, daneben auch Einzelfallberatungen anzubieten. Wir sind davon überzeugt, dass Integration nicht nur einseitig erreicht werden kann. Aus diesem Grund wollen wir mit den im Studium erworbenen Kenntnissen unseren Teil zu dem aktuellen Bedürfnis nach rechtlicher Unterstützung im Bereich des Asylrechts beitragen. Zudem ergibt sich aus studentischer Sicht die Möglichkeit, wertvolle Einblicke in die Praxis zu erlangen. Wir sehen darin die Chance, unsere Mitglieder für die aktuelle Flüchtlingskrise zu sensibilisieren und dies durch unsere Vereinstätigkeit auch nach Außen zu tragen. Wir sind bei unserer Tätigkeit nicht nur auf das Engagement und die aktive Mitarbeit vieler StudentenInnen angewiesen, sondern auch auf die finanzielle Unterstützung durch Förderer, die unsere Arbeit wertschätzen und Teil unseres Projekts sein wollen. Wenn Sie Interesse haben die Arbeit des Refugee Law Clinic e.V. zu unterstützen, finden Sie auf unserer Homepage weitergehende Informationen zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten. In Kontakt zu uns treten können Sie sowohl über Email, als auch über unsere Facebook-Seite. Du bist Student der Julius-Maximilians-Universität und möchtest dich ehrenamtlich in unserer RLC engagieren? Schreib uns einfach über Facebook oder Email und wir versorgen Dich mit weiteren Infos!

Nächste Woche Montag wird Kamilla Karimli (Rechtsanwältin für Ausländerrecht) einen Vortrag in der Ringvorlesung halten....
14/06/2026

Nächste Woche Montag wird Kamilla Karimli (Rechtsanwältin für Ausländerrecht) einen Vortrag in der Ringvorlesung halten. Wie immer um 15 Uhr c.t. im Hörsaal V 🤗

Die nächste Ringvorlesung findet am 08.06. statt. Dort wird unser 1. Vorsitzender Manoël eine Fallschulung zum Migration...
03/06/2026

Die nächste Ringvorlesung findet am 08.06. statt. Dort wird unser 1. Vorsitzender Manoël eine Fallschulung zum Migrationsrecht geben. Ideal also für alle, die noch keine Erfahrung mit der Fallarbeit gemacht haben.
Weitere Termine und Infos zum Raum, findet ihr in dem Beitrag zur Terminübersicht für das Sommersemester🤗

Unser nächster Stammtisch findet in 3 Tagen statt. Wie immer sind alle willkommen - ob Mitglied oder nur interessiert. W...
29/05/2026

Unser nächster Stammtisch findet in 3 Tagen statt. Wie immer sind alle willkommen - ob Mitglied oder nur interessiert. Wir freuen uns auf euch!🤗

Nächste Woche Montag kommt Dr. Simon Hager (Richter am VG Würzburg) in die Ringvorlesung. Wie immer im HS V der Alten Un...
25/05/2026

Nächste Woche Montag kommt Dr. Simon Hager (Richter am VG Würzburg) in die Ringvorlesung. Wie immer im HS V der Alten Uni um 15 Uhr c.t. 🤗

Der Kläger gab an syrischer Staatsangehöriger zu sein. Er stellte er einen Antrag auf Einbürgerung, welchen die zuständi...
19/05/2026

Der Kläger gab an syrischer Staatsangehöriger zu sein. Er stellte er einen Antrag auf Einbürgerung, welchen die zuständige Behörde 2023 ablehnte. Er wäre nicht bereit gewesen zur Klärung seiner Identität einen syrischen Nationalpass zu beantragen. Stattdessen hatte er lediglich eine syrische Identitätskarte vorgelegt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hielt diesen Nachweis für ausreichend und verpflichtete die Behörde zur Einbürgerung. Es ging davon aus, dass die Identität des Klägers bereits geklärt sei. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Sprungrevision ein.
Das sogenannte Stufenmodell legt fest, mit welchen Beweismitteln und in welcher Reihenfolge Einbürgerungsbewerber ihre Identität nachzuweisen haben. Auf der ersten Stufe ist die Identität "zuvörderst und in der Regel" durch die Vorlage eines Passes nachzuweisen.
Auf der zweiten Stufe reicht ein anerkannter Passersatz oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild, etwa durch eine Identitätskarte. Diese Dokumente waren bislang bereits als Hilfsmittel auf der ersten Stufe genannt; das BVerwG ordnet sie nun klar der zweiten Stufe zu. WeitereBeweismittel ordnet das BVerwG nun als Stufen 3 bis 5 ein. Der Übergang auf eine jeweils nachgelagerte Stufe ist nur zulässig, wenn es dem Einbürgerungsbewerber trotz hinreichender Mitwirkung nicht gelingt, den Identitätsnachweis auf der jeweils vorrangigen Stufe zu führen.
Nach Auffassung des BVerwG hat das Verwaltungsgericht § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG verletzt, weil es für die Identitätsklärung auf der ersten Stufe des Stufenmodells die Vorlage einer Identitätskarte genügen ließ. Grundsätzlich darf auf andere Dokumente als den Pass, erst ausgewichen werden, wenn die Passbeschaffung objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist. Ob das im Fall des Klägers zutrifft, hatte das Verwaltungsgericht jedoch nicht geprüft.

In der nächsten Ringvorlesung wird Jan Rußl (Rechtsanwalt für Migrationsrecht) über das Asylverfahren (Klageverfahren un...
11/05/2026

In der nächsten Ringvorlesung wird Jan Rußl (Rechtsanwalt für Migrationsrecht) über das Asylverfahren (Klageverfahren und behördliches Verfahren) referieren. Wie immer um 15 Uhr c.t. im Hörsaal V. Alle weiteren Termine und Infos zum Raum könnt ihr der Übersicht in unserem Profil entnehmen🤗

In einer Woche findet die 3. Ringvorlesung in diesem Semester statt. Manoël (unser 1. Vorsitzender) wird eine Einführung...
27/04/2026

In einer Woche findet die 3. Ringvorlesung in diesem Semester statt. Manoël (unser 1. Vorsitzender) wird eine Einführung in das Migrationsrecht geben. Dabei wird auf die Grundlagen des Rechtsgebiets eingegangen. Diese Veranstaltung ist ideal für alle Einsteiger aber auch für Fortgeschrittene zur Auffrischung des Wissens. Alle weiteren Infos zur Ringvorlesung findet ihr im Überblickspost.😊

Unser nächster Stammtisch findet nächste Woche Montag um 18.30 Uhr im Unicafé statt. Auch wenn ihr noch kein Mitglied se...
26/04/2026

Unser nächster Stammtisch findet nächste Woche Montag um 18.30 Uhr im Unicafé statt. Auch wenn ihr noch kein Mitglied seid, könnt ihr gerne vorbeikommen!🤗

Am Montag findet die nächste Ringvorlesung statt. Dort wird Manoël (unser 1. Vorsitzender) über den Aufbau und die Organ...
24/04/2026

Am Montag findet die nächste Ringvorlesung statt. Dort wird Manoël (unser 1. Vorsitzender) über den Aufbau und die Organisation der Refugee Law Clinic sprechen. Alle weiteren Termine und Infos zum Raum findet ihr im Post "Ringvorkesungstermine im Sommersemester 2026". Kommt gerne vorbei.😊

Die erste Ringvorlesung im Sommersemester 2026 findet morgen, um 15 Uhr c.t. im Hörsaal V, statt. Ebru und Manoël (unser...
19/04/2026

Die erste Ringvorlesung im Sommersemester 2026 findet morgen, um 15 Uhr c.t. im Hörsaal V, statt. Ebru und Manoël (unsere Vorsitzenden) werden eine Einführung in die Ringvorlesung machen. Alle weiteren Termine sind der Übersicht zu entnehmen.

Adresse

Domerschulstraße 16
Würzburg
97070

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