MUCSL - Münchner Netzwerk Selbstbestimmt Leben

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MUCSL - Münchner Netzwerk Selbstbestimmt Leben Politische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung Wir sind eine Initiative von Menschen mit Behinderung.

Seit 1990 vertreten wir im Raum München die Interessen derer, die ihr selbstbestimmtes Leben außerhalb von (Sonder-) Einrichtungen praktizieren oder anstreben und bieten professionelle Serviceleistungen an. Eine Regel in diesen Initiativen ist es, dass die leitenden Positionen ausschließlich von behinderten Menschen besetzt werden. Erfahrungen haben gezeigt: „Betroffene vertreten sich selbst am be

sten!“ Politische und gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen in unserem Sinne können nur auf dieser Basis stattfinden. Unsere Arbeitsmethode basiert dementsprechend auf den Prinzipien des "Peer Support“, was bedeutet: Betroffene beraten, begleiten und unterstützen Betroffene. Selbstbestimmt Leben bedeutet für uns:
• Wir entscheiden selbst, in welcher Wohnform wir leben wollen und gestalten unseren Tagesablauf selbst.
• Wir entscheiden selbst darüber, wer uns wo, wie und wann die erforderlichen Hilfen leisten soll.
• Wir verwalten die uns zuerkannten Finanzmittel selbst.
• Wir entscheiden selbst, welche (berufliche oder ehrenamtliche) Tätigkeit wir ausüben möchten.
• Wir können uns ungehindert in allen Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens bewegen und mit anderen Menschen und Initiativen gemeinsam an der Weiterentwicklung der Gesellschaft arbeiten
Wir setzen uns ein für:
• das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung, um ihr Lebensumfeld selbst auszuwählen und zu gestalten.
• die gesetzliche Verankerung und die bundesweite Finanzierung des „Arbeitgebermodells“ als alternatives Hilfesystem.
• mehr Akzeptanz gegenüber behinderten Menschen und eine positive Veränderung des Images von Behinderung in der Öffentlichkeit.
• die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt.
• ein Bundesteilhabegesetz, in dem ein Hilfeanspruch und Nachteilsausgleich bedarfsgerecht und ganzheitlich ohne die Anrechnung von Vermögen und Einkommen geregelt werden.

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