05/02/2026
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Offener Brief an den Ministerpräsidenten und die Spitzenkandidaten aller Parteien bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg
Stuttgart, 30.01.2026
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Bohnen, sehr geehrter Herr Frohnmaier, sehr geehrte Frau Ghazaei, sehr geehrter Herr Hagel, sehr geehrter Herr Dr. Rülke, sehr geehrter Herr Özdemir, sehr geehrter Herr Stoch und sehr geehrte Frau Vollmer,
als an ökologischen Fragestellungen forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
im Land Baden-Württemberg verfolgen wir die Diskussionen im Vorfeld der Landtagswahl
in unserem Kompetenzbereich mit besonderem Interesse. Daher nehmen wir in diesem
Schreiben aus wissenschaftlicher Sicht Stellung zur aktuellen Diskussion um die Bejagung
geschützter Tierarten (Wolf, Biber, Saatkrähe).
Zunächst ist die Populationszunahme früher gefährdeter Arten wie der Saatkrähe und die
Rückkehr von regional ausgestorbenen Arten wie Wolf und Biber ein großer Erfolg der
Naturschutzpolitik. Aus dieser Dynamik ergeben sich aber auch Konflikte, die unter
bestimmten Bedingungen durch den Abschuss von Problemtieren gelöst werden können.
In der aktuellen Diskussion muss jedoch beachtet werden, (1) dass die betroffenen Arten
wichtige ökologische Funktionen haben, (2) dass ihre Bejagung Konflikte oft nicht löst, und
(3) dass eine Übernahme ins Jagdrecht den Abschuss von Problemtieren erschweren kann
und eventuelle Förder- und Kompensationszahlungen für Risse nicht mehr legitimiert sind.
Wolf und Biber sind sogenannte „Ökosystem-Ingenieure“ und daher wichtige ökologische
Schlüsselarten, die einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung unserer Ökosysteme
leisten können. Dieses Ziel adressiert auch die „UN-Dekade zur Wiederherstellung von
Ökosystemen“ von 2021 bis 2030 und damit einhergehende Erfüllungsschritte, zu der sich
auch Deutschland und die EU verpflichtet haben. Insbesondere kann der Wolf die
Verjüngung klimatoleranter Arten in Wäldern durch seinen Einfluss auf hohe Reh- und
Rothirschbestände fördern. Der Biber leistet einen effektiven Beitrag zur naturschutzpolitisch
angestrebten Renaturierung von Flüssen und Auen und kann bei der Wiedervernässung
von trockengelegten Mooren einen wichtigen Beitrag leisten. Damit werden
viele Gebiete nicht nur in ihrem Naturschutzwert verbessert, sondern erwünschte
Ökosystemleistungen nachhaltig und sehr kostengünstig bereitgestellt.
Bei den genannten Arten gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine Bejagung
Konflikte reduziert. Dies liegt zum einen daran, dass in wachsenden Populationen
geschossene Tiere meist schnell durch Artgenossen ersetzt werden. Im Fall des Wolfes
kann ein Abschuss sogar zur Zunahme von Rissen an Weidetieren führen, beispielsweise,
wenn Elterntiere getötet werden und dadurch die Rudelstruktur gestört wird. Es sind daher
andere Maßnahmen erforderlich, um Konflikte mit dem Wolf zu lösen. So zeigt die „IG
Herdenschutz plus Hund“ in Sachsen-Anhalt beispielsweise, dass effizienter Herdenschutz
mit geeigneten Zäunen und Herdenschutzhunden erfolgreich möglich ist. Die beteiligten
Weidehalter mit insgesamt 25.000 Weidetieren hatten in sechs Jahren keine Risse zu
verzeichnen und das in einer Region mit hoher Wolfsdichte und ohne den Abschuss von
Wölfen. Und auch beim Biber gibt es in Deutschland erprobte Vorgehensweisen
(insbesondere mit Biberbeauftragten), die eine gute Basis sind, um mögliche Konflikte
ohne das Jagdrecht zu lösen. Ähnliches gilt bei Rabenvögeln, wo Problemfälle
(beispielsweise im Ackerbau) über kreisweite Allgemeinverfügungen auf Basis des
Naturschutzrechts gelöst werden können.
Ein gezielter Abschuss von Problemtieren muss möglich sein, um Betroffene zu schützen.
Allerdings bezweifeln wir, dass eine Aufnahme von Arten in das Jagdrecht den Abschuss
einfacher macht und Landwirten tatsächlich hilft. Wahrscheinlich ist das Gegenteil der Fall.
Da der Schutzstatus der Arten davon unberührt bleibt, müssen sich dann nicht nur eine
Behörde (die Naturschutzbehörde) sondern zwei Behörden (Naturschutz- und Jagdbehörde)
mit dem Abschussantrag befassen. Darüber hinaus müssen betroffene
Jagdpächter beteiligt werden, was bei mobilen Arten wie dem Wolf einen großen
Personenkreis betrifft.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass der Naturschutz in Baden-Württemberg schon viel
erreicht hat. Wir hoffen daher, dass Sie und Ihre jeweilige Partei auch in Zukunft eine
evidenzbasierte Jagd- und Naturschutzpolitik vertreten, in der Managemententscheidungen
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und im konstruktiven
Dialog mit Betroffenen und Fachleuten entwickelt werden. Der Abschuss von geschützten
Tieren basierend auf eindeutigen und objektiven Kriterien und im Einklang mit
europäischen Schutzbestimmungen sollte immer nur die ultima ratio darstellen.
Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Johannes Steidle
Universität Hohenheim
Prof. Dr. Lars Krogmann
Naturkundemuseum Stuttgart
und Universität Hohenheim
Prof. Dr. Frank Schurr
Universität Hohenheim
Prof. Dr. Marco Heurich
University of Inland Norway und Universität Freiburg
sowie
Dr. Nils Anthes
Universität Tübingen
Prof. Dr. Manfred Ayasse
Universität Ulm
Prof. Dr. Martin Dieterich
Universität Hohenheim
PD Dr. Joanna Fietz
Universität Hohenheim