20/04/2026
🐾 Ein wichtiges Anliegen zur Brut- und Setzzeit: Bitte nehmt eure Hunde an die Leine!
Hallo zusammen,
die Brut- und Setzzeit steht wieder vor der Tür. Eigentlich sollte man meinen, dass gerade in Bereichen, in denen uns keine strengen Gesetze zu etwas zwingen, der gesunde Menschenverstand und die Eigenverantwortung greifen. Leider sehe ich in der Praxis oft das Gegenteil.
Deshalb liegt es mir sehr am Herzen, dieses Thema heute einmal anzusprechen: Bitte lasst eure Hunde aktuell nicht frei herumlaufen, sondern nehmt sie an die Leine!
Auch wenn wir hier vielleicht nicht in jedem Bundesland eine strikte, gesetzliche Leinenpflicht von April bis Juli haben, so ist es doch genau die Zeit, in der das Jungwild zur Welt kommt. Diese kleinen Tiere können vor unseren Hunden kaum bis gar nicht flüchten.
Manche Hundehalter wissen es vielleicht einfach nicht besser. Bei anderen herrscht aber leider oft die Einstellung: "Ich lass mir doch nichts verbieten!" Was dabei oft vergessen wird: Wir bewegen uns als Hundehalter in der Natur absolut nicht in einem rechtsfreien Raum.
Wir alle fordern von Landwirten, dass sie vor dem Mähen Maßnahmen ergreifen, um Rehkitze und andere Tiere nicht zu verletzen. Die geltenden Gesetze sind hier streng und verlangen kompromisslosen Schutz – die Verantwortung trägt derjenige, der die Maschine führt.
Wichtig: Für uns Hundehalter gilt exakt dasselbe! Vor dem Gesetz gibt es keinen Unterschied zwischen einem Mähbalken und einem stöbernden Hund. Um sich nicht ungewollt strafbar zu machen, sollten wir alle die folgenden Paragraphen im Hinterkopf behalten:
• § 1 TierSchG: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
• § 17 TierSchG: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche bzw. länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
• § 39 Abs. 1 BNatSchG: Es ist strikt verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten.
• § 292 StGB (Wilderei): Dieser Tatbestand kann bereits greifen, wenn ein Hund ein Wildtier verletzt oder tötet. Als "wildernd" gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers (also z.B. ohne Leine) Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, es zu reißen.
• § 123 StGB (Hausfriedensbruch): Wir dürfen das allgemeine Betretungsrecht des Waldes nicht mit dem Irrglauben verwechseln, wir dürften überall querfeldein laufen. Landwirtschaftliche Nutzflächen wie Wiesen und Felder sind Privateigentum der Landwirte und genauso zu respektieren wie ein eingezäunter Garten. Das Betretungsrecht gilt hier schlichtweg nicht!
Sollte es tatsächlich passieren, dass ein Wildtier durch den eigenen Hund verletzt oder getötet wird, ergibt sich daraus in jedem Fall auch eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem jeweiligen Jagdpächter.
Kurz gesagt: Sind wir mal ehrlich – wir haben keine Ahnung, was genau unser Hund anstellt, wenn er erst einmal im hohen Gras verschwunden ist. Wenn er unangeleint über die Wiesen rennt und sich nicht abrufen lässt, sitzen uns im Ernstfall direkt fünf Paragraphen im Nacken und wir laufen Gefahr, uns strafbar zu machen.
Vom völlig unnötigen Leid für die Wildtiere mal ganz abgesehen: Das sollte es wirklich keinem von uns wert sein. Bitte nehmt Rücksicht und die Leine in die Hand! 🌳🐕