05/06/2026
Ein günstiges Ticket ist kein Freifahrtschein. ✈️
Die Sommerferien kommen und damit auch die Versuchung: früher losfahren, länger bleiben. Verständlich. Aber: Das Schulgesetz gilt auch im Urlaub.
„Wenn Eltern erfahren, dass ihr Kind unerlaubt im Unterricht fehlt, sind sie oft entsetzt. Aber wenn es um den Urlaub geht, lassen manche Eltern andere Regeln gelten und vergessen, dass sie eine Vorbildfunktion haben", so Stefan Wesselmann, Landesvorsitzender des VBE Hessen.
Und genau das spüren Lehrkräfte jedes Jahr: leere Stühle kurz vor den Ferien, fehlende Schüler/innen nach der Rückkehr. Was für Eltern wie eine Kleinigkeit wirkt, ist für Kolleg/innen im Schulalltag alles andere als das.
Für schulfreie Tage außerhalb der offiziellen Ferien braucht es einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung und einen triftigen Grund. Stefan Wesselmann stellt klar: „Bei einem günstigen Flugticket trifft das ganz sicher nicht zu."
Und noch ein praktischer Hinweis: Die Polizei kontrolliert immer mal wieder vor Ferienbeginn an Flughäfen. Wer keine schriftliche Erlaubnis dabei hat, riskiert ein Bußgeld. 👮
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