Kurz-Seitz'sche Stiftung

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16/05/2024

Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon anbringen will, hat es seit dem 15.05.2024 leichter. Denn das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket ist in Kraft getreten. Balkonkraftwerke müssen nun grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Ausreichend ist künftig eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung soll einfacher und auf wenige Daten beschränkt werden. Zähler sollen nicht extra umgerüstet werden müssen, die kleinen Balkonsolaranlagen sollen künftig auch leistungsfähiger sein dürfen.

14/02/2024

Aktuelles Projekt: 100 Euro Zuschuss für den Kauf eines Balkonkraftwerks
Was tut die Kurz-Seitz´sche Stiftung?
Um auch in Berglen Wohnende dabei zu unterstützen, Strom selbst zu produzieren und so eigene Erfahrungen mit erneuerbaren Energien zu sammeln, zahlt die Kurz-Seitz´sche Stiftung 100 Euro Zuschuss für den Kauf von sogenannten Balkonkraftwerken. Gefördert wird eine Anlage je Haushalt am Hauptwohnsitz, die ab dem 01.08.2023 angeschafft und angemeldet wurde. Den Antrag und weitere Infos finden Sie unter https://www.berglen.de/erleben-entdecken/stiftungen. Den vollständig ausgefüllten Antrag mit Rechnung und Foto der installierten Anlage schicken Sie bitte per Email an [email protected]. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die reservierten Mittel ausreichen, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-Solaranlage, die Solarenergie in elektrischen Strom umwandelt. Der erzeugte Wechselstrom wird über eine Steckdose in das Stromnetz der Wohnung eingespeist und kann dann direkt von Ihren Verbrauchern (z.B. Kühlschrank, Fernseher, Router) im Haushalt genutzt werden. Zur Balkonanlage gehören 1 oder 2 Solarmodule, ein Wechselrichter für maximal 600 W – teilweise ist diese Leistungsgrenze, die demnächst auf 800 W erhöht werden soll, änderbar. Balkonkraftwerke müssen beim Netzbetreiber angemeldet und im Stammdatenregister registriert werden. Mieter brauchen aktuell die Zustimmung des Vermieters, bei Eigentumswohnungen muss die Eigentümergemeinschaft einverstanden sein. In der Regel sind Montage und Inbetriebnahme ohne einen Handwerker möglich. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.verbraucherzentrale.de/.../smart-meterwas-sie....

Adresse

Oppelsbohm
73663

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