29/05/2026
🎉 𝗘𝗡𝗗𝗟𝗜𝗖𝗛! 𝗘𝗶𝗻 𝗿𝗶𝗲𝘀𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻 𝗳ü𝗿 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗖𝗹𝘂𝗯𝗸𝘂𝗹𝘁𝘂𝗿 – 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗮𝗺𝗽𝗳 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿! 💪🚀
Das Bundeskabinett hat die lang ersehnte Baurechtsnovelle auf den Weg gebracht. Was bedeutet das für Musikclubs?
Das ist richtig gut:
✅ Wir sind Kultur! Clubs werden im Baurecht endlich als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt – weg vom Stigma der reinen „Vergnügungsstätte“ wie Spielhallen.
✅ Mehr Flexibilität: Wir bekommen bessere Chancen, uns auch in Misch- oder Industriegebieten anzusiedeln.
✅ Schutz durch Daten: Ein neues Bundes-Kulturkataster soll uns sichtbarer machen, damit Städte uns bei der Bauplanung nicht einfach übergehen.
𝗔𝗯𝗲𝗿 𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 – 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗱𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻𝗱 𝗻𝗮𝗰𝗵𝗴𝗲𝗯𝗲𝘀𝘀𝗲𝗿𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻:
⚠️ Verdrängung droht weiter: Solange das veraltete Schallschutzrecht (TA Lärm von 1968!) nicht reformiert wird, werden wir weiter wie Fabriklärm behandelt. Wenn teure Eigentumswohnungen nebenan gebaut werden, drohen uns trotz „Kulturstatus“ weiterhin Klagen und Schließungen. Wir brauchen echten Bestandsschutz!
𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁: Der Kabinettsbeschluss ist ein historischer Schritt und ein fetter Erfolg für die LiveKomm und die ganze Szene.
Danke an alle, die dafür laut waren! Jetzt muss die Politik im parlamentarischen Verfahren aber auch die TA Lärm anpacken, damit Clubs langfristig überleben können. 🎛️🔊
Was haltet ihr von der Reform? Schreibt es in die Kommentare! 👇