13/03/2026
Moin Ihr Lieben. Wir haben uns mit der Bi Freiraum Erhalten zusammengesetzt und eine eigene Seite erstellt, da es hier zu Konflikten führt, öfter Beiträge zu diesem Thema aufzunehmen. Das hat geklappt und verlinken wir hiermit. Wer mag kann nun der BI Seite folgen für weitere Infos. .....und hier gehts weiter ohne Windkraft, das passt besser.....LG
Kurz gefragt: können wir von einem Bürgerwindpark sprechen, wenn ….
1. ein geplanter Windpark drei Windenergieanlagen umfasst,
2. nur eine dieser Anlagen für eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist,
3. und selbst diese Anlage lediglich zu 51 % in Bürgerhand liegen wird,
4. was rechnerisch bedeutet: die Bürger werden nur rund 17 % des Gesamtprojekts halten,
5. die überwiegende Mehrheit des Projekts also bei den Investoren verbleibt,
6. und damit wesentliche Entscheidungen sowie der größte Teil der Wertschöpfung nicht bei den
Bürgern, sondern in der Hand der Investoren bleibt?
Antwort:
Ein solches Projekt sollte in der Öffentlichkeit ehrlicherweise nicht als Bürgerwindpark bezeichnet
werden. Ein klassischer Bürgerwindpark zeichnet sich dadurch aus, dass die Mehrheit der Anlagen
den Bürgerinnen und Bürgern gehört. Hier liegt lediglich eine begrenzte Teilbeteiligung an einem
privatwirtschaftlichen Projekt vor. Soll der Begriff „Bürgerwindpark“ nur für Akzeptanz des Projektes
bei den Bürgern und der Gemeinde sorgen?
Oft wird gesagt: „Die Bürger profitieren – deshalb ist das Projekt gut.“ Das ist zu pauschal gesehen, es
fehlt eine sachliche Betrachtung. Da es sich um eine Kommanditbeteiligung (GmbH & Co. KG)
handelt, bedeutet dies typischerweise:
• Keine garantierte Verzinsung
• Ausschüttungen nur bei tatsächlichem Gewinn
• Die Kommanditisten tragen das unternehmerische Risiko bis zur Höhe der Einlage
• Das Kapital ist langfristig gebunden (oft 15 - 20 Jahre oder länger).
• Ohne transparente, belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung handelt es sich um eine
Prognosebeteiligung, das bedeutet, die Anleger investieren ausschließlich auf Basis von Annahmen
• Eventuelle Rückforderung von Ausschüttungen sind möglich
• Die Gewinne hängen von vielen Risiken ab: steigende Baukosten, Windaufkommen,
Reparaturen, technische Ausfälle, Auflagen in der Baugenehmigung (z.B.
Abschaltungen,Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen) Strommarktpreise, Finanzierungskonditionen
Und gesetzliche Rahmenbedingungen, die dabei sind, sich massiv zu verschlechtern
• Der finanzielle Nutzen für den Einzelnen ist begrenzt
(Musterrechnung am Beispiel Bürgerwindpark an der Schlage: 1 Windkraftanlage kostet 10 Mio. Euro
(realistische Annahme). Wenn die Banken das Einbringen von Eigenkapital in Höhe von 15% fordern,
könnten zum Beispiel 120 Kommanditisten jeweils ca. 7000 Euro zeichnen, selbst bei einer guten
Verzinsung bedeutet eine Einlage in dieser Höhe keine zu erwartende Vermögensvermehrung im
großen Stil. Was aber bleibt, ist das unternehmerische Risiko)
Fazit:
Wenn Bürger nur einen kleinen Anteil halten und
nicht maßgeblich mitentscheiden, ist es kein
Bürgerwindpark, sondern ein
Beteiligungsmodell. Deshalb braucht es eine
vollständige Offenlegung der wirtschaftlichen
Grundlagen, Risiken, Mitspracherechte und
Sicherheiten – damit Bürger eine informierte
Entscheidung treffen können – BEVOR weiter
geplant wird.