Bündnis Frauenrechte Bayern

Bündnis Frauenrechte Bayern überparteilich unabhängig fokussiert

20/07/2026

Institutionelles Gaslighting
Der „weibliche P***s“ im Frauen-FKK-Bereich

20.07.2026
Von: Redaktion

Thema: Gewalt gegen Frauen, Trans-Ideologie
-Ideologie

Am 28. Juni 2026 beschwerten sich Frauen im Berner Marzilibad über einen Mann mit Bart und String-Tanga, der sich im FKK-Frauenbereich „Paradiesli“ aufhielt und sich weigerte, den FKK-Bereich zu verlassen. Er wurde schließlich von der Polizei des Schwimmbads verwiesen.

Kurz darauf entschuldigte sich die Stadt Bern nicht etwa bei den Frauen im Paradiesli, die unter sich bleiben wollten, sondern bei der Person mit männlichem Erscheinungsbild, die jedoch einen weiblichen Geschlechtseintrag hat. Laut Zutrittsregelung der Stadt hätten alle Personen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben, Zugang zu diesem FKK-Bereich. Der Berner Gemeinderätin Ursina Anderegg zufolge geht die Regelung des Gemeinderats sogar noch weiter. Sie sagt: „(Es) gilt für uns, dass als Frau gilt, wer sich als Frau fühlt – unabhängig vom amtlichen Eintrag.“ In der Konsequenz bedeutet das, dass jeder Mann, der die Frau in sich entdeckt, Zutritt zu einem Bereich erhält, in dem Frauen n***t sind. Damit ist das Paradiesli kein Frauenbereich mehr.

In seiner Pressemitteilung begründet der Berner Gemeinderat seine Entscheidung wie folgt: „Die Stadt Bern setzt sich ausdrücklich für eine solidarische Gemeinschaft ein, die sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzt.“ Im Umkehrschluss bezichtigt der Gemeinderat Menschen, die sich mit der Entscheidung unwohl fühlen, damit indirekt der Diskriminierung. Ein manipulativer Taschenspielertrick, der Andersdenkende zumindest zum Verstummen, wenn nicht gar zum Überdenken ihrer Position bringen soll?

Die Beschlüsse des Berner Gemeinderats zielen in letzter Konsequenz jedenfalls darauf ab, dass Menschen ihre Wahrnehmung an die offizielle Lesart angleichen. Zumindest sollen Personen, bei denen ein Mann im Frauen-FKK-Bereich ein Störgefühl auslöst, dazu gebracht werden, ihre eigene Wahrnehmung anzuzweifeln. Kann ein Mann vielleicht doch eine Frau sein? Der Berner Gemeinderat betreibt damit institutionelles Gaslighting.

Institutionelles Gaslighting

Inhalt

Institutionelles Gaslighting
Gefährlich für Frauen
Warum konnte dieses Gaslighting überhaupt verfangen?
Die öffentliche Meinung dreht sich allmählich
Tipps, um sich gegen institutionalisiertes Gaslighting zu wappnen und zu wehren

Gaslighting hat zum Ziel, die Wahrnehmung und die Realität von Menschen zu erschüttern, um die eigenen Ansichten oder Ziele durchzusetzen und in der Regel auch, um Kontrolle und Macht zu erlangen oder zu sichern. Absichtlich werden Informationen nur peu à peu herausgegeben, Ereignisse geleugnet oder verfälscht oder falsche Informationen bzw. Halbwahrheiten präsentiert, um andere dazu zu bringen, das eigene Erinnerungsvermögen, die eigene Wahrnehmung oder die eigene Urteilskraft infrage zu stellen.

Um institutionelles Gaslighting handelt es sich, wenn offizielle Stellen versuchen, die Wahrnehmung der Bevölkerung zu verdrehen und – wie in diesem Fall – die Selbstidentifikation statt der biologischen Realität als maßgeblich für die Definition von Geschlecht zu etablieren. Auf die Spitze getrieben wird das institutionelle Gaslighting durch die Verabschiedung von Gesetzen wie dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), mit der Folge, dass Organisationen wie Frauenheldinnen e. V. gerichtlich darum kämpfen müssen, die eigene Wahrnehmung nicht verleugnen zu müssen und einen Mann mit geändertem Geschlechtseintrag weiterhin Mann nennen zu dürfen.

Wenn Menschen ihren eigenen Sinnen nicht mehr trauen (dürfen), lassen sie sich leichter kontrollieren und lenken. Schaffen es Entscheidungsträger, anderen einzureden, dass Männer Frauen und Frauen Männer sein können und ein P***s nicht zwingend ein männliches Geschlechtsteil ist, können sie ihnen letztlich alles erzählen. Sie kommen irgendwann mit allem durch. Üben sie dabei Zwang aus, handeln sie gar totalitär. Diejenigen, die nicht einverstanden sind, werden mundtot gemacht und bestenfalls als Ewiggestrige diffamiert oder ausgegrenzt. Frauenorganisationen wie Frauenheldinnen e. V. können ein Lied davon singen.

Gefährlich für Frauen

Insbesondere für Mädchen und Frauen ist dieses institutionelle Gaslighting gefährlich. Denn ihnen wird eingeredet: Sobald ein Mann sich als Frau bezeichnet, gehört er einer überaus verletzlichen Gruppe an und ist damit nicht länger eine potenzielle Gefahr. Das führt unter Umständen dazu, dass Mädchen und Frauen ihre natürlichen Schutzinstinkte hinterfragen und nicht mehr auf ihr Bauchgefühl hören, das ihnen signalisiert: „Hier ist etwas falsch. Ich sollte mich aus der Situation entfernen.“

Vor der Möglichkeit, dass Männer die Selbstidentifikation ausnutzen könnten, um Zutritt zu bislang Frauen vorbehaltenen Räumen zu bekommen, hatten Frauenrechtlerinnen schon vor der Einführung des SBBG gewarnt. Ein großer Teil der Politiker verschloss dennoch die Augen und verneinte die Möglichkeit des Missbrauchs vehement. Auch das ist institutionelles Gaslighting.

Warum konnte dieses Gaslighting überhaupt verfangen?

Doch wie konnte dieses Gaslighting verfangen? Wie sind wir zu dem Punkt gelangt, dass Menschen mittlerweile glauben, ein Mann könne eine Frau sein, und ihm damit das Recht zusprechen, Räume zu nutzen, in denen Frauen Schutz vor Männern suchen oder auch nur unter sich sein wollen? Und warum unterstützen sogar Frauen die Abschaffung ihrer eigenen Rechte?

Einerseits sicherlich, weil Medien und Politik bei der Berichterstattung zu dieser Thematik an einem Strang ziehen. Die meisten Medien unterstützen seit geraumer Zeit das institutionelle Gaslighting. Die offensichtlich männliche Person im String-Tanga im Berner Paradiesli etwa wird wie selbstverständlich als „Transfrau“ bezeichnet und ihre Selbstidentifikation nicht hinterfragt. Doch warum macht die „vierte Gewalt“ hier mit?

Ein Grund ist sicher, dass die Verdrehung der Realität zur Menschenrechtsbewegung erklärt wurde. Die Betroffenen, so die rührselige Erzählung, würden nur ihr authentisches Selbst ausdrücken, jedoch immer wieder ausgegrenzt. Diese an Mitleid und Empathie appellierenden Geschichten verfingen vor allem bei Frauen – mit der Folge, dass sich viele für die Belange dieser Männer einsetzten und einsetzen.

Ein weiterer Grund ist, dass jegliche öffentliche Diskussion über das Thema unterbunden wurde. Die ehemalige deutsche Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) sagte in einer Pressekonferenz zum SBGG: „Transfrauen sind Frauen. Deshalb sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf.“ Diese Ansicht galt spätestens damit als gesetzt. Wer sich dagegen auflehnte, wurde einer menschenfeindlichen Grundhaltung bezichtigt. Kein Wunder, dass viele vielleicht sogar gegen besseres Wissen mitspielten, möchten doch die wenigsten mit dem Etikett „Menschenfeind“ versehen und ausgegrenzt werden.

Manche Frauen glauben auch, dass Geschlechterrollen aufgebrochen würden, wird der Begriff Frau um Männer erweitert. Sie meinen, dass so die wahre Gleichberechtigung erreicht werde. Es kommt ihnen nicht in den Sinn, dass die Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht durch Wortmagie verschwinden. Genauso wenig haben sicher manche gemerkt, dass sie sich selbst gaslighten. Andere jedoch werden in voller Absicht die offizielle Meinung vertreten haben, um karrieretechnisch zu profitieren.

Es gibt noch zahlreiche weitere Gründe, warum das institutionelle Gaslighting verfangen hat. So ist es gar nicht so einfach, überhaupt zu erkennen, dass andere versuchen, die eigene Wahrnehmung zu manipulieren. Eine dauerhafte Beschallung, dass es transfeindlich sei, transidentifizierende Männer aka „Transfrauen“ nicht mit Frauen und Mädchen gleichzustellen, macht es zudem schwierig, die eigene, gegensätzliche Wahrnehmung zu vertreten. Hinzukommt: Behaupten viele einflussreiche Menschen das Gegenteil von dem, was man selbst glaubt, stellen viele sich und die eigenen Ansichten infrage. Vielleicht ist man ja selbst die Person, die falsch liegt?

Die öffentliche Meinung dreht sich allmählich

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen, und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.“ Dieses Zitat, das dem US-Präsidenten Abraham Lincoln zugesprochen wird, gilt auch in dieser Debatte. Im Fall des Berner Paradieslis etwa sind viele Frauen und auch Männer nicht mehr bereit, die Entscheidung des Berner Gemeinderats ohne weiteres hinzunehmen. Davon zeugen die Kommentare zu Zeitungsartikeln und in den sozialen Medien sowie Befragungen von Frauen, die das Marzilibad benutzen. Das institutionalisierte Gaslighting verfängt nicht mehr so, wie gedacht. Die Realität setzt sich langsam, aber bestimmt durch.

Daran haben Frauen einen wesentlichen Anteil, die gegen alle Widerstände Aufklärung darüber betreiben, was es für Frauen bedeutet, wenn Männer Frauen sein können. Es mag zunächst nicht so scheinen, doch es lohnt sich, einen langen Atem zu haben. Nur so lässt sich institutionalisiertem Gaslighting entgegen treten.

Tipps, um sich gegen institutionalisiertes Gaslighting zu wappnen und zu wehren

Das eigene Bauchgefühl nicht ignorieren.
Wächst das Gefühl, „irgendwas ist hier falsch“, sich mit dem jeweiligen Thema genauer beschäftigen.
Sich mit allen Argumenten zum Thema auseinandersetzen, auch mit denen, die von der vermeintlich falschen Seite zu kommen scheinen.
Sich mit Menschen, denen man vertraut, austauschen. Sie müssen nicht zwingend der gleichen Meinung sein, aber fähig, sich darauf einigen zu können, uneinig zu sein.
Mitstreiter und Unterstützer suchen.
Die Schweigespirale durchbrechen, Öffentlichkeit suchen.
Auf Gegenwind einstellen, auch auf Schmutzkampagnen.
Als Gruppe sprechen. Die Gruppe ist stärker als Einzelne.

Dieser Artikel im Frauenheldinnen Magazin mit vielen Verlinkungen:
https://frauenheldinnen.de/gewalt-gegen-frauen/der-weibliche-pen*s-im-frauen-fkk-bereich/

CDU muss den Babyhandel stoppen!
18/07/2026

CDU muss den Babyhandel stoppen!

Offener Appell an die CDU-Frauen Union
Stoppen Sie den Babykauf!

16.07.2026
Von: Frauenheldinnen e.V.

Thema: Leihmutterschaft
Mitmachen Offener Brief
Unverkaeuflich

Im Februar 26 bekräftigte die Union – auf Antrag der Frauen Union – das Leihmutterschaftsverbot. Angesichts von Jens Spahns bei BILD publiziertem Babykauf nehmen die Frauenheldinnen mit Eva Engelken die Gesundheitsministerin beim Wort. Ihr Appell: Nina Warken mit Protestbriefen fluten. Waschkörbeweise.

Offener Brief

Inhalt

Offener Brief
1. Klarstellung im Adoptionsvermittlungsgesetz:
2. Extraterritoriale Strafbarkeit
Schreiben Sie mit — waschkörbeweise.
Sagen Sie uns Ihre Meinung.
Unterstützen Sie unsere Kampagne und Klage gegen Leihmutterschaft.

An die Frauen Union der CDU Deutschlands
z. Hd. der Bundesvorsitzenden Nina Warken MdB, zugleich Bundesministerin für Gesundheit
nachrichtlich an die Frauen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag

Mönchengladbach, 16. Juli 2026

Sehr geehrte Frau Warken, sehr geehrte Damen,

auf Ihren Antrag hin hat die CDU auf dem 38. Parteitag am 20./21. Februar 2026 in Stuttgart einen eindeutigen Satz beschlossen: Leihmutterschaft bleibt – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland verboten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken für Frauen und Kinder zu verhindern. Es war die Frauen Union, die diesen Beschluss erkämpft hat.

Drei Monate später macht Ihr Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck seine Vaterschaft öffentlich; in dieser Woche folgt Ihr Fraktionsvorsitzender Jens Spahn, der bei BILD verkündet, dass sein Sohn von einer Leihmutter in den USA ausgetragen wurde. Beide sind führende Männer Ihrer Partei. Beide tragen das Verbot mit, das sie für sich persönlich im Ausland umgangen haben. Und Herr Spahn hielt auf eben jenem Stuttgarter Parteitag den Bericht des Fraktionsvorsitzenden, während die Delegierten das Verbot bekräftigten, das er persönlich längst umgangen hatte.

Möglich ist das nur, weil das deutsche Recht eine doppelte Lücke lässt: Strafbar sind allein Vermittlung und Durchführung im Inland – die Bestelleltern bleiben straffrei (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 ESchG, § 14b Abs. 3 AdVermiG). Wer im Ausland bestellt, kehrt ungeschoren zurück.

Wir schreiben Ihnen als Frauen an Frauen, weil dieser Markt mit den Körpern von Frauen funktioniert. Eine Frau liefert die Eizelle, eine Frau trägt aus und gebiert – und wird im Moment der Geburt von dem Kind getrennt, das sie neun Monate in sich getragen hat. Das ist die gespaltene Mutterschaft, die Ihre Partei zu Recht ablehnt.

Erlauben Sie uns die deutlichen Worte, die das Thema verdient. Ein schwules Paar hat dasselbe Recht auf Ehe und Partnerschaft wie ein heterosexuelles – das ist Freiheit, und die gönnen wir jedem. Aus dieser Freiheit folgt aber kein Anspruch, sich mit Hilfe zweier Frauen ein Kind fertigen zu lassen. Es gibt keine „reproduktive Gerechtigkeit“ für etwas, das zwischen zwei Männern von Natur aus nicht möglich ist. Wer einen Menschen schon vor seiner Zeugung dazu bestimmt, seiner Mutter bei der Geburt entrissen zu werden, gründet keine Familie – er simuliert eine. Und er macht zwei Frauen zu Zulieferinnen einer Menschenproduktion.

Sie haben das Verbot beschlossen. Sorgen Sie jetzt dafür, dass es der Wirklichkeit standhält. Ein Verbot, das „Bestelleltern“ mit einem Flugticket in die USA aushebeln können, schützt niemanden. Setzen Sie sich in Fraktion und Partei für zwei Schritte ein:

1. Klarstellung im Adoptionsvermittlungsgesetz:

Anbahnung und Vermittlung von Leihmutterschaft sind auch dann strafbar, wenn die Durchführung im Ausland liegt, aber von Deutschland aus organisiert und beworben wird – auf Messen wie „Wish for a Baby“, gegen die wir rechtlich vorgehen.

2. Extraterritoriale Strafbarkeit

nach dem Vorbild Italiens, das die im Ausland beauftragte Leihmutterschaft seit November 2024 auch für die eigenen Staatsbürger unter Strafe stellt – zielgenau an die Beauftragung anknüpfend und das Wohl des bereits geborenen Kindes ausdrücklich sichernd.

Sie haben das Verbot beschlossen. Jetzt liegt es an Ihnen, ob es ein Bekenntnis bleibt oder ein wirksames Gesetz wird. Als Juristin und Gesundheitsministerin halten Sie beide Hebel in der Hand. Wir reichen Ihnen die Hand: über Parteigrenzen hinweg, sachlich, mit unserer juristischen Expertise und mit den Stimmen betroffener Frauen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Engelken
Volljuristin · Gründerin und Vorsitzende Frauenheldinnen e. V.
[email protected] ·

Schreiben Sie mit — waschkörbeweise.

Nina Warken hält als Vorsitzende der Frauen Union und als Gesundheitsministerin beide Hebel in der Hand. Fordern Sie sie auf, das Schlupfloch für Babykäufer zu schließen — mit einem echten Brief, auf Papier, per Post. Je voller die Postsäcke, desto lauter das Signal.

Frauen Union der CDU Deutschlands, z. Hd. Nina Warken MdB,
Konrad-Adenauer-Haus,
Klingelhöferstraße 8,
10785 Berlin

Falls Sie keine Briefmarke zu Hand haben, geht auch Mail: [email protected]

https://frauenheldinnen.de/leihmutterschaft/stoppen-sie-den-babykauf/

Gute Nachrichten! 👏👇👇👇👇👇
12/07/2026

Gute Nachrichten! 👏
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Erfolg im Verfahren Rona Duwe vs. Transmedizin
Queen Rona gewinnt – auf ganzer Linie

09.07.2026
Von: Redaktion

Thema: Unversehrt aufwachsen
# RonaDuwe vsTransmedizin, Trans-Ideologie

Wer kämpft, kann gewinnen und Rona hat heute gewonnen, wodurch wir alle gewonnen haben. Das Kammergericht Berlin gab in der mündlichen Verhandlung zu erkennen, dass es ihr auf ganzer Linie recht geben würde. Sabine Maur hat ihre Berufung daraufhin zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 10. März 2026 ist rechtskräftig.

Was heute im Gericht passiert ist

Inhalt

1. Was heute im Gericht passiert ist
2. Erstens: Das Video darf geteilt werden.
3. Zweitens: Ronas Äußerungen sind zulässige Meinungsäußerungen.
4. Drittens: Auch die Anschlussberufung hätte Erfolg gehabt.
5. Was das bedeutet
6. Was noch drohen kann
7. Ein riesiges Danke

Der Vorsitzende des Kammergerichts hat jeden einzelnen Streitpunkt ausführlich beleuchtet – und ist in jedem einzelnen Punkt zu demselben Ergebnis gekommen: Rona hat recht.

Drei Aspekte haben grundsätzliche Bedeutung:
Erstens: Das Video darf geteilt werden.

Das Kammergericht hat klargestellt, legte dar, dass Ronas Weiterverbreitung keine Straftat darstellt. Maßgeblich ist eine Ausnahmevorschrift, die nach einem Verfahren gegen den Investigativ-Journalisten Günter Wallraff geschaffen wurde: Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es möglich sein muss, einen Missstand auch dann zu veröffentlichen, wenn dadurch die Vertraulichkeit des Wortes gebrochen wird. Der Senat führte aus, dass die Äußerungen der Antragstellerin Sabine Maur, einer prominenten Verbandsvertreterin, die noch dazu an der Erstellung der relevanten medizinischen Leitlinie, der S2k-Leitlinie, mitgewirkt hat, von überragendem öffentlichen Interesse sind. Der Mitschnitt ist außerdem ein Bildnis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes und darf verbreitet werden.

Zweitens: Ronas Äußerungen sind zulässige Meinungsäußerungen.

Die Aussage von Rona Duwe, dass Sabine Maur die „Affirmation einer fiktionalen Transgenderidentität“ als einzige Behandlungsoption darstelle, ist eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat anerkannt, dass die von Rona kritisierte Haltung wonach Therapieansätze, die die biologische Realität berücksichtigen, als unethisch bezeichnet werden, in der Leitlinie selbst so formuliert ist. Ronas Äußerung mag überspitzt gewesen sein, unzulässig war sie nicht.

Drittens: Auch die Anschlussberufung hätte Erfolg gehabt.

Rona hatte in erster Instanz einen Punkt verloren und dagegen Anschlussberufung eingelegt. Das Kammergericht hat signalisiert, dass auch dieser Punkt zu ihren Gunsten zu entscheiden gewesen wäre: Die Äußerung, dass die Antragstellerin Sabine Maur Diagnosen falsch ausstelle, sei, ob man das Video einbezieht oder nicht, als zulässig zu bewerten.

Das Gericht empfahl Sabine Maur, die Berufung zurückzunehmen. Die tat es.

Was das bedeutet

Dieses Ergebnis geht über Ronas Fall hinaus. Das Kammergericht hat klargestellt: Wer einen öffentlich zugänglichen Mitschnitt teilt und kommentiert macht sich nicht zur Täterin – wenn das öffentliche Interesse an dem dokumentierten Missstand hinreichend schwer wiegt. Das ist ein Signal, das alle Frauen schützt, die Missstände dokumentieren und verbreiten.

Was noch drohen kann

Frau Maur bleibt die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Rona hat bereits klargestellt, dass sie eine Unterlassungsverpflichtung nicht abgeben wird. Wir sind bereit, wenn nötig, die nächste Instanz zu ermöglichen, also die Langstrecke zu gehen.

Ein riesiges Danke

Fast 800 Menschen haben für Ronas Verteidigung gespendet – von 5 Euro bis 2.000 Euro. Ohne euch hätte sie sich das Recht sich zu wehren nicht leisten können. Was am Ende nicht gebraucht wird, fließt in den allgemeinen Rechtshilfefonds und steht der nächsten Frau zur Verfügung, die man mundtot machen will.

Recht haben muss man sich leisten können. Ihr habt es möglich gemacht.

Die Farben auf Ronas Porträt – Lila, Weiß und Grün – sind die Farben der Suffragettenbewegung. Die Frauen, die vor hundert Jahren für das Wahlrecht kämpften, wussten: Wer die Wahrheit ausspricht, braucht manchmal einen langen Atem. Rona hat ihn.

https://frauenheldinnen.de/unversehrt-aufwachsen/queen-rona-gewinnt-auf-ganzer-linie/

23/06/2026
18/06/2026

Urteil im Eilverfahren zu
Das Gericht hat gesprochen – und uns in der Sache Recht gegeben

18.06.2026
Von: Redaktion

Thema: Trans-Ideologie
Unzensiert

Rechtshilfe

Das Ergebnis

Inhalt

Das Ergebnis
Was das Gericht wörtlich sagt
1. Kein generelles „Misgenderverbot“
2. Meinungsfreiheit schützt auch gesetzeskritische Positionen
3. „Misgenderverbot“ wäre Sache des Bundesverfassungsgerichts
4. Unsere Kernaussage bleibt zulässig
Was untersagt wurde – und wie wir damit umgehen
Was wir als nächstes tun

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 16. Juni 2026 im Eilverfahren entschieden (Az. 2-03 O 254/26). Formal hat das Gericht dem Antrag der Gegenseite teilweise stattgegeben. Inhaltlich enthält die Entscheidung für uns aber einen zentralen Erfolg: Das Landgericht Frankfurt am Main stellt ausdrücklich klar, dass die Entscheidung nicht auf einem generellen „Misgenderverbot“ beruht. Unsere Debattenarbeit zu Geschlechtsbegriff, Selbstbestimmungsgesetz und Frauenschutzräumen bleibt als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung grundsätzlich von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Untersagt wurde nicht die geschlechtskritische Position als solche, sondern die klarnamentliche Identifizierung des Antragstellers in Verbindung mit bestimmten Äußerungen.

Was das Gericht wörtlich sagt

Vier Passagen aus den Gründen freuen uns besonders:
1. Kein generelles „Misgenderverbot“

„Die erlassene Eilanordnung beruht nicht darauf, ein sogenanntes ‚Misgendern‘ generell als verboten zu betrachten.“
2. Meinungsfreiheit schützt auch gesetzeskritische Positionen

„Das Kernanliegen der Antragsgegner, öffentlich über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution diskutieren zu dürfen (auch mit Blick auf weitergehende Schlussfolgerungen für Frauenschutzräume), kann ihnen nicht verboten werden. Auch wenn diese Meinung mit der bestehenden Gesetzeslage nicht vereinbar sein sollte, so schützt Art. 5 Abs. 1 GG – gerade im Hinblick auf eine ständigen Veränderungen unterworfene Gesetzeslage – auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage.“

3. „Misgenderverbot“ wäre Sache des Bundesverfassungsgerichts

„Ein allgemeines Misgenderverbot bedürfte eines neuen Verfassungsrechtssatzes. Die verbindliche Letztentscheidung obläge aber einzig dem Bundesverfassungsgericht.“

4. Unsere Kernaussage bleibt zulässig

Die Aussage „Uns ist es wichtig, [xy] als Mann zu bezeichnen – nicht als ‚Transfrau‘ oder ‚trans Frau‘. Denn beide Begriffe suggerieren, es gebe eine weitere Kategorie von Frauen“ hat das Gericht ausdrücklich als zulässige Meinungsäußerung eingestuft und den Unterlassungsantrag insoweit zurückgewiesen.

Was untersagt wurde – und wie wir damit umgehen

Stellen, die wir gemäß den konkreten Vorgaben des Gerichts entfernt haben, sind mit xy* gekennzeichnet. Stellen, die wir eigenständig angepasst haben, sind mit zzz gekennzeichnet. Der redaktionelle Hinweis lautet jeweils:

„Vorläufig entfernt aufgrund von Beschluss des LG Frankfurt am Main Az. 2-03 O 254/26 vom 16.06.2026. Wir legen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.“

Die Aussage selbst – dass es sich um einen biologischen Mann handelt – bleibt. Sie ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das Gericht bestätigt.

Was wir als nächstes tun

Wir prüfen unsere Rechtsmittel. In der nächsten Instanz wird es voraussichtlich eine mündliche Verhandlung geben. Wir berichten rechtzeitig.

Unser Ziel bleibt unverändert: Wir möchten die Frage, ob die in TSG und SBGG statuierte rechtliche Selbstidentifikation in verfassungswidriger Weise den Geschlechtsbegriff aushebeln und damit geschlechtsbasierte Frauenrechte preisgeben, bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen.

Die bisherigen Spenden von 12.475 Euro gehen für die Kosten dieser ersten Instanz drauf. Für die nächste Instanz brauchen wir eure weitere Unterstützung.

Hier kann gespendet werden für die nächste Instanz:
https://frauenheldinnen.de/rechtshilfe/mann-bleibt-mann/

Voller Artikel im Frauenheldinnen Magazin:
https://frauenheldinnen.de/unzensiert/das-gericht-hat-gesprochen-und-uns-in-der-sache-recht-gegeben/

Offener Brief an HateAid👇👇👇👇
16/06/2026

Offener Brief an HateAid
👇👇👇👇

Offener Brief an HateAid gGmbH
Warum unterstützt HateAid eine Klage gegen Meinungsfreiheit?

von Redaktion | 9.06.26


Berlin/Lübeck, 9. Juni 2026

Sehr geehrte Damen und Herren von HateAid,

wir wenden uns mit drei Fragen an Sie und bitten Sie um schnellstmögliche Beantwortung, möglichst bis Freitag, den 12. Juni.

Der Sachverhalt

Am 2. Juni 2026 hat H. beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Frauenheldinnen e.V. und deren Vorsitzende Eva Engelken beantragt (Az. 2-03 O 254/26). Als Zustelladresse im Gerichtsschriftsatz ist HateAid gGmbH, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin angegeben. Die Klage zielt darauf uns bei einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro zu verbieten, H. als Mann zu bezeichnen.

Unsere Fragen

1. Unterstützen Sie dieses Verfahren – und wenn ja, in welchem Umfang? Stellen Sie lediglich Ihre Adresse als Zustelladresse zur Verfügung, oder finanzieren Sie die Klage und wenn ja in welcher Höhe?
2. Falls Sie das Verfahren unterstützen: Welches durch das Verfahren abzustellende „Delikt“ sehen Sie in unserem Verhalten? Wir bezeichnen einen biologischen Mann als Mann. Dies wurde von Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nicht als strafbare Beleidigung angesehen. Sie hat das unter Az. 720 Js 331/25 geführte Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 5. März 2026 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
3. Laut Selbstbeschreibung tritt HateAid gegen „Hass im Netz“ an. Wo genau sehen Sie in unseren Äußerungen „Hass im Netz”?

Sollte HateAid nicht eher die Frauen, vertreten durch Frauenheldinnen e.V. unterstützen?

Wir möchten Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der in Ihrem Vorgehen keinen Gesichtspunkt darstellt, dass es nämlich zahlreiche Fälle von digitaler und realer Einschüchterung von Menschen gibt, die die biologische Realität benennen.

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?” dokumentiert bundesweit unter anderem Fälle, in denen Medien, Unternehmer, Journalisten, Einzelpersonen und Aktivistinnen durch Diffamierungen, Bedrohungen, Abmahnungen, Klagen Strafanzeigen unter Druck gesetzt werden, weil sie die Realität benennen und Frauenrechte verteidigen. Das sind zahlreiche Einzelfälle realer und oftmals digital abgebildeter Gewalt und Einschüchterung.

Sollte HateAid nicht eher Doris Lange oder Frauenheldinnen unterstützen?

Auf Ihrer Website schreiben Sie:

„Eine Gesellschaft kann nur so frei sein, wie ihre kleinsten Teile. Und wenn Einzelne sich nicht mehr trauen, ihre Meinung ohne Einschränkungen zu äußern, ist unsere Demokratie beschädigt.“

Genau das hat Doris Lange 2024 erlebt. Und würden wir Frauen und Männer vom Verein Frauenheldinnen nicht unerschütterlich auf unser starkes Netzwerk und den Rückhalt in der Gesellschaft bauen, würde auch uns eine Klage einschüchtern, deren Streitwert vom Kläger auf 60.000 Euro festgesetzt wurde und das drohende Ordnungsgeld bei Nichtgehorsam auf bis zu 250.000 Euro. Das erzeugt Kosten im vier bis fünfstelligen Bereich.

Sie schreiben:

„Viele Menschen schweigen mittlerweile aus Angst vor Hass.”

Wir schweigen nicht. Und wir vertrauen darauf, in der Zivilgesellschaft ausreichend Unterstützung zu finden, um das finanzielle Risiko eines Prozesses in Kauf zu nehmen.

Sie profitieren hingegen von öffentlichen Mitteln aus Bundesministerien und aus öffentlichen Fördertöpfen. Das bedeutet, wir alle finanzieren es durch unsere Steuergelder, dass Sie durch Ihre Unterstützung zu dem Versuch beitragen, Frauen mundtot zu machen.

Sie setzen Ihre durch öffentliche Finanzierung gesicherte Macht ein, um mit der Zustelladresse einen Kläger zu unterstützen, der die Meinungsfreiheit von Frauen einschränken will. Das empfinden wir als skandalös.

Zusammengefasst unsere Fragen:

⁠ ⁠Unterstützt HateAid das Verfahren gegen Frauenheldinnen e.V. – und wenn ja, mit welchen Mitteln?
Welches Kriterium erfüllt dieses Verfahren für eine Förderung aus dem „Fonds der Gerechtigkeit”?
Sieht HateAid in der Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann „Hass im Netz”?
⁠Ist HateAid bereit, auch Frauen zu unterstützen, die aufgrund ihrer Haltung zu Frauenräumen mit juristischen Mitteln eingeschüchtert werden?

Wir erwarten Ihre Antwort bis Freitag, den 12. Juni. Wir veröffentlichen diesen Brief auf unserer Website und sind gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von Frauenheldinnen e.V.

Zum Rechtshilfefunder "Mann bleibt Mann":
https://frauenheldinnen.de/rechtshilfe/mann-bleibt-mann/

Artikel im Frauenheldinnen Magazin mit weiteren Verlinkungen:
https://www.frauenheldinnen.de/kampagnen/unzensiert/warum-unterstuetzt-hateaid-eine-klage-gegen-meinungsfreiheit/

    Frauenrechte müssen wieder erkämpft werden. NGOs dürfen nicht politische Umerziehung und Moralisierung finanzieren.
11/06/2026



Frauenrechte müssen wieder erkämpft werden. NGOs dürfen nicht politische Umerziehung und Moralisierung finanzieren.

Offener Brief an HateAid gGmbH
Warum unterstützt HateAid eine Klage gegen Meinungsfreiheit?

von Redaktion | 9.06.26


Berlin/Lübeck, 9. Juni 2026

Sehr geehrte Damen und Herren von HateAid,

wir wenden uns mit drei Fragen an Sie und bitten Sie um schnellstmögliche Beantwortung, möglichst bis Freitag, den 12. Juni.

Der Sachverhalt

Am 2. Juni 2026 hat H. beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Frauenheldinnen e.V. und deren Vorsitzende Eva Engelken beantragt (Az. 2-03 O 254/26). Als Zustelladresse im Gerichtsschriftsatz ist HateAid gGmbH, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin angegeben. Die Klage zielt darauf uns bei einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro zu verbieten, H. als Mann zu bezeichnen.

Unsere Fragen

1. Unterstützen Sie dieses Verfahren – und wenn ja, in welchem Umfang? Stellen Sie lediglich Ihre Adresse als Zustelladresse zur Verfügung, oder finanzieren Sie die Klage und wenn ja in welcher Höhe?
2. Falls Sie das Verfahren unterstützen: Welches durch das Verfahren abzustellende „Delikt“ sehen Sie in unserem Verhalten? Wir bezeichnen einen biologischen Mann als Mann. Dies wurde von Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nicht als strafbare Beleidigung angesehen. Sie hat das unter Az. 720 Js 331/25 geführte Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 5. März 2026 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
3. Laut Selbstbeschreibung tritt HateAid gegen „Hass im Netz“ an. Wo genau sehen Sie in unseren Äußerungen „Hass im Netz”?

Sollte HateAid nicht eher die Frauen, vertreten durch Frauenheldinnen e.V. unterstützen?

Wir möchten Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der in Ihrem Vorgehen keinen Gesichtspunkt darstellt, dass es nämlich zahlreiche Fälle von digitaler und realer Einschüchterung von Menschen gibt, die die biologische Realität benennen.

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?” dokumentiert bundesweit unter anderem Fälle, in denen Medien, Unternehmer, Journalisten, Einzelpersonen und Aktivistinnen durch Diffamierungen, Bedrohungen, Abmahnungen, Klagen Strafanzeigen unter Druck gesetzt werden, weil sie die Realität benennen und Frauenrechte verteidigen. Das sind zahlreiche Einzelfälle realer und oftmals digital abgebildeter Gewalt und Einschüchterung.

Sollte HateAid nicht eher Doris Lange oder Frauenheldinnen unterstützen?

Auf Ihrer Website schreiben Sie:

„Eine Gesellschaft kann nur so frei sein, wie ihre kleinsten Teile. Und wenn Einzelne sich nicht mehr trauen, ihre Meinung ohne Einschränkungen zu äußern, ist unsere Demokratie beschädigt.“

Genau das hat Doris Lange 2024 erlebt. Und würden wir Frauen und Männer vom Verein Frauenheldinnen nicht unerschütterlich auf unser starkes Netzwerk und den Rückhalt in der Gesellschaft bauen, würde auch uns eine Klage einschüchtern, deren Streitwert vom Kläger auf 60.000 Euro festgesetzt wurde und das drohende Ordnungsgeld bei Nichtgehorsam auf bis zu 250.000 Euro. Das erzeugt Kosten im vier bis fünfstelligen Bereich.

Sie schreiben:

„Viele Menschen schweigen mittlerweile aus Angst vor Hass.”

Wir schweigen nicht. Und wir vertrauen darauf, in der Zivilgesellschaft ausreichend Unterstützung zu finden, um das finanzielle Risiko eines Prozesses in Kauf zu nehmen.

Sie profitieren hingegen von öffentlichen Mitteln aus Bundesministerien und aus öffentlichen Fördertöpfen. Das bedeutet, wir alle finanzieren es durch unsere Steuergelder, dass Sie durch Ihre Unterstützung zu dem Versuch beitragen, Frauen mundtot zu machen.

Sie setzen Ihre durch öffentliche Finanzierung gesicherte Macht ein, um mit der Zustelladresse einen Kläger zu unterstützen, der die Meinungsfreiheit von Frauen einschränken will. Das empfinden wir als skandalös.

Zusammengefasst unsere Fragen:

⁠ ⁠Unterstützt HateAid das Verfahren gegen Frauenheldinnen e.V. – und wenn ja, mit welchen Mitteln?
Welches Kriterium erfüllt dieses Verfahren für eine Förderung aus dem „Fonds der Gerechtigkeit”?
Sieht HateAid in der Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann „Hass im Netz”?
⁠Ist HateAid bereit, auch Frauen zu unterstützen, die aufgrund ihrer Haltung zu Frauenräumen mit juristischen Mitteln eingeschüchtert werden?

Wir erwarten Ihre Antwort bis Freitag, den 12. Juni. Wir veröffentlichen diesen Brief auf unserer Website und sind gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von Frauenheldinnen e.V.

Zum Rechtshilfefunder "Mann bleibt Mann":
https://frauenheldinnen.de/rechtshilfe/mann-bleibt-mann/

Artikel im Frauenheldinnen Magazin mit weiteren Verlinkungen:
https://www.frauenheldinnen.de/kampagnen/unzensiert/warum-unterstuetzt-hateaid-eine-klage-gegen-meinungsfreiheit/

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