18/05/2026
Warum wir keine Taubenkinder mitnehmen
Bei den Eitausch-Meldungen kommt hin und wieder die Frage auf, ob wir die Küken nicht einfach mitnehmen können, damit z.B. der Balkon schnell wieder „taubenfrei“ ist.
Darauf gibt es aber eine ganz klare Antwort: Nein.
Einfach Küken aus dem Nest mitzunehmen, ist aus verschiedenen Gründen keine Option:
Rechtliche Lage:
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dazu gehört auch, Nester zu zerstören oder Küken/Jungtiere zu entfernen. Bei Missachtung drohen Bußgelder (auch wenn die Beweislage im Einzelfall schwierig sein kann). Auch Stadttauben fallen unter diesen Schutz.
Moralisch-ethische Gründe:
Wenn Taubenküken von ihren Elterntieren gut versorgt werden, ist es nicht zu rechtfertigen, sie nur aus Bequemlichkeit zu entfernen. Schließlich wurde die Brutphase bereits über Wochen geduldet, daher sollte auch die Zeit bis zum Ausfliegen noch möglich sein. Das sind ca. 4-6 Wochen nach Schlupf. Danach kann das Nest problemlos entfernt werden. Wer künftig keinen Nachwuchs möchte, kann den Balkon vorbeugend sichern (z. B. mit professionell angebrachten Netzen) oder gelegte Eier gegen Attrappen austauschen. Bei Fragen oder Unterstützung helfen wir gerne weiter.
Praktische & tierschutzrelevante Gründe:
Küken sind vollständig auf ihre Eltern angewiesen. Besonders in den ersten Tagen werden sie mit „Kropfmilch“ versorgt, die sich nur schwer ersetzen lässt. Eine Handaufzucht ist sehr aufwendig, fehleranfällig und gehört in fachkundige Hände. Meist sind das ehrenamtliche Pflegestellen, deren Kapazitäten begrenzt sind und die eigentlich dringend für wirklich hilfsbedürftige Tiere gebraucht werden. Zudem löst das Entfernen der Küken das Problem nicht: Die Elterntiere beginnen häufig zeitnah eine neue Brut.Das Problem wird also nicht wirklich gelöst, sondern eher verlängert. Außerdem geraten die Tauben unter Stress, wenn ihre Jungen plötzlich verschwunden sind.
Wichtig: Wir greifen nur ein, wenn die Küken offensichtlich verletzt bzw. geschwächt oder in akuter Gefahr sind!