Personenspürhunde Hamburg und Niedersachsen e.V.

Personenspürhunde Hamburg und Niedersachsen e.V. Wir arbeiten und trainieren zielgerichtet, mit speziellen Schwerpunkten für jedes Team an stets wechselnden Orten. Die gute Laune kommt dabei nie zu kurz!

Die Staffel ist Mitglied im „Bundesverband zertifizierter Rettungshundestaffeln e.V.“

Wir sind eine junge Rettungshundestaffel im Aufbau.Da fehlt noch vieles an notwendigem Material. Immer haben wir den Tie...
30/05/2026

Wir sind eine junge Rettungshundestaffel im Aufbau.
Da fehlt noch vieles an notwendigem Material.

Immer haben wir den Tierschutz im Blick. Damit unsere Hunde auch im Sommer sicher trainieren können, können unsere Transportfahrzeuge dringend besseren Hitzeschutz gebrauchen. Denn ein Auto wird bei Wärme leider schnell zur Sauna auf Rädern.

Bitte stimmt für unser Projekt ab! 🙏
🗳️ Jede Stimme hilft.
🐕 Jeder Klick schützt unsere Hunde.
❤️ Und hilft auch uns, denn wir sind wie alle Staffeln ehrenamtlich unterwegs.

Hier geht’s zur Abstimmung:
Eine Teilnahme ist nur für Kontoinhaber bei der Sparkasse Lüneburg möglich

Teilen ist ausdrücklich erlaubt — unsere Hunde können zwar Menschen suchen… aber leider keine Votes sammeln.

https://www.unsere-region-im-herzen.de/project/hitzeschutz-fuer-die-transportfahrzeuge-der-rettungshunde/voting/das-tut-gut-2026-groessenklasse-klein/?utm_source=chatgpt.com

Sonntagstraining in Hittfeld
11/05/2026

Sonntagstraining in Hittfeld

Training am Freitag Nachmittag mit 5 Hunden. Die hatten auf jeden Fall Spaß! Und weil Lernen niemals aufhört, haben die ...
08/05/2026

Training am Freitag Nachmittag mit 5 Hunden.
Die hatten auf jeden Fall Spaß!
Und weil Lernen niemals aufhört,
haben die Hundeführer ganz sicher wie immer etwas dazugelernt.

Zum Nachdenken!
27/04/2026

Zum Nachdenken!

+++ Aus traurigerweise jährlich gegebenem Anlass: Gesetzeslage für Hundehalter +++

Jedes Jahr aufs Neue müssen wir nachdrücklich darauf hinweisen, Hunde derzeit nicht frei herum laufen zu lassen.

Leinenpflicht, besonders zur Brut- und Setzzeit zwischen April und Juli, gilt nicht in allen Bundesländern, obwohl in dieser Zeit Jungwild zur Welt kommt, das kaum bis gar nicht flüchten kann.
Bedauerlicherweise wird diese "Gesetzeslücke" oft vehement ausgenutzt. Zwar beschweren wir uns - meist zu Recht - über die Flut an Restriktionen, Vorgaben und Auflagen, denen wir generell unterworfen sind, doch dort, wo freier Wille herrscht, sollte man sich auf Eigenverantwortung verlassen können. In diesem Fall mangelt es daran aber allzu oft.

Allerdings greifen andere Gesetze, die Hundehalter unbedingt kennen sollten.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Landwirte geeignete Maßnahmen zu ergreifen haben, um Jungwild bei der Mahd weder zu verletzen, noch zu töten. Welche Maßnahmen das sind, ist nicht vorgeschrieben. Das ist auch nicht notwendig, denn die geltenden Gesetze reichen aus, um Wild ausreichend zu schützen. Diese gilt es kompromisslos zu beachten. Die Verantwortung trägt dabei derjenige, der eine Maschine führt.

Wichtig: Genau das selbe gilt auch für diejenigen, die Hunde führen! Denn das Gesetz macht zwischen Mähbalken und Hund keinen Unterschied.
Um sich nicht strafbar zu machen, sind demnach folgende Gesetze zu beherzigen:

§ 1 TierSchG:
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

§ 17 TierSchG:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder [...] erhebliche Schmerzen oder Leiden oder [...] länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten.

§ 292 StGB beschreibt zudem den Tatbestand der Wilderei. Dieser kann ggf. greifen, wenn ein Hund ein Wildtier verletzt oder tötet.
"Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung [z. B. einer Leine] ihrer Führerin oder ihres Führers Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen."
(Quelle: https://nrw.nabu.de/.../jagdba.../beutegreifer/06991.html...)

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch.
Das Betretungsrecht des Waldes nach § 33 des Forstgesetzes aus dem Jahr 1975 darf nicht mit dem vermeintlichen Recht verwechselt werden, sich überall in der Natur aufhalten zu dürfen. Landwirtschaftliche Flächen sind Eigentum der Landwirte und genauso zu respektieren wie eingezäunte Gärten. Das Betretungsrecht gilt hier nicht!
(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html)

Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich in jedem Fall eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter.
(Quelle: Kanzlei Mühlenbein und Kollegen, https://www.anwalt.de/rech.../wildernde-hunde_082543.html...)

Kurz: Sie haben keine Ahnung, was Ihr Hund tut, während er im hohen Gras verschwunden ist. Und besteht die Möglichkeit, dass ein Hund unangeleint in Wiesen läuft und sich nicht abrufen lässt, sitzen dem Hundehalter also 4 Paragraphen im Nacken und läuft er Gefahr, sich im Schadensfall strafbar zu machen. Neben dem Leid, das verursacht werden kann, sollte es das keinem Gassigänger wert sein.

Mehr rechtliche Informationen auf
https://kitzrettung-hilfe.de/rechtliche-gesichtspunkte/

Ihr Team von Kitzrettung-Hilfe
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Foto: Felix Wolf auf Pixabay
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Staffeltraining am Sonntag in Bienenbüttel
26/04/2026

Staffeltraining am Sonntag in Bienenbüttel

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Fuchsberg 34
Kirchgellersen
21394

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