27/06/2016
***Erklärung der Nichteilnahme an der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2016***
Wir, die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Rettet das Alte Schloss Büdesheim" wurden am 23.06.2016 von der Gemeinde Schöneck zu einer Anhörung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2016 geladen.
Abgesehen davon, dass eine Anhörung der Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens nach der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist, spricht der Antrag nebst Begründung für sich und bedarf keiner weiteren Ausführungen.
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens werden daher die Anhörung am 27.06.2016 nicht wahrnehmen.
Desweiteren weisen wir darauf hin, dass der Antrag zur Durchführung des Bürgerentscheids bereits am 23.03.2016 übergeben wurde. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden zu lassen.
Diese Frist erachten wir zwischenzeitlich als überschritten, so dass wir auffordern, in nunmehr angemessen kurzer Frist eine Entscheidung durch die Gemeindeversammlung herbeizuführen.
Mfg
Mattthias Weinzierl
Markus Scharf
Björn-Magnus Becker
Vertrauensleute des Bürgerbegehrens