13/05/2026
Keine neue Besoldungsordnung A – Senat will Flickschusterei fortsetzen, legt eine „senatsangemessene“ Alimentation vor, spielt weiter auf Zeit und provoziert vorsätzlich immer weitere Klagen! – NOlympia – ohne Wenn und Aber!
Der Hamburger Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, haben den Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung für die Jahre
2026 bis 2028 vorgelegt. Der Entwurf enthält zudem Anpassungen zur amtsangemessenen Alimentation (aA) oder das, was der Hamburger Senat vorgibt dafür zu halten.
Das Tarifergebnis wird, wie bereits öffentlich zugesagt und bekannt, zeit- und wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten übernommen.
Was dann laut Gesetzentwurf folgt sind „very bad news“ aus dem Senatsgehege und eine zynische Verhöhnung der berechtigten und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Grundsatz bestätigten, jahrelangen Forderungen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten zur amtsangemessenen Alimentation! An Schäbigkeit kaum zu überbieten!
Es ist nicht der zu oft zitierte „Schlag ins Gesicht“, weit gefehlt, es ist der hemmungslose „Genickschlag“ des rot-grünen Senats für die „eigenen“ Leute. Der Arbeitgeber Stadt Ham-
burg zeigt den Landesbeamtinnen und -beamten sowie den über 8.100 Klägerinnen und Klägern und den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern auf die harte Tour, was der Dienstherr von ihnen hält: Nichts!
Der Senat will die Angleichungszulage reanimieren und mit einer jährlichen, nicht ruhegehaltsfähi-
gen 27,5-Prozent-Zulage eines durchschnittlichen Monatseinkommens die Amtsangemessenheit
der Besoldung herstellen – Pensionäre, die über Jahrzehnte den Kopf hingehalten haben, gehen
leer aus! Der gerade eingeführte und faktisch kaum zur Anwendung gelangte Besoldungsergän-
zungszuschuss wird abgeschafft. Ebenso wird der Familienzuschlag für das dritte und jedes wei-
tere Kind wieder (deutlich) gesenkt. Die vom Personalamt anerkannten Ansprüche hinsichtlich der
amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2011 und 2012 sollen mit lächerlichen Sonderzah-
lungen von 17,5 Prozent bzw. 30 Prozent eines durchschnittlichen Monatseinkomm