Schöffenverband Nord e.V.

Schöffenverband Nord e.V. Als eingetragener Verein organisierte Interessenvertretung der Schöffinnen und Schöffen sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Fachgerichte.

Als Schöffen bezeichnet man die Personen, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworf

en. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person" urteilen werden. Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt. Sie erfüllen damit eine unverzichtbare und verantwortung-svolle Aufgabe. Weitere Informationen können Sie dem Kasten rechts entnehmen.
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Schöffeneid

Ich schwöre die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes .......... und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen - ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
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Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren der Schöffen stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr gemäß einem im Gesetz festgelegten Verfahren eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Aus dieser Liste wird durch einen Ausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen aus dem Amtsgerichtsbezirk, die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt. In ähnlicher Weise werden auch die Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses bestimmt.

Am Freitag, dem 24.04.2026, ergriffen 9 Mitglieder des DVS Nord die Gelegenheit, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck...
26/04/2026

Am Freitag, dem 24.04.2026, ergriffen 9 Mitglieder des DVS Nord die Gelegenheit, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck bei Rostock von innen anzusehen.

Die Justizvollzugsanstalt Waldeck ist eine moderne Anstalt des geschlossenen und offenen Vollzuges für Männer. Sie befindet sich in der Nähe der Hansestadt Rostock in der Gemeinde Dummerstorf. In der JVA Waldeck sind insgesamt 384 Haftplätze vorhanden, davon 100 Plätze im offenen Vollzug und 50 Plätze in der sozialtherapeutischen Abteilung.

am Freitag, dem 24.04.2026, ergriffen 9 Mitglieder des DVS Nord die Gelegenheit, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck bei Rostock von innen anzusehen. Die Justizvollzugsanstalt Waldeck ist eine moderne Anstalt des geschlossenen […]

17/03/2026
15/03/2026
04/03/2026

: Bewährung gibt es eigentlich immer

Falsch! Voraussetzungen sind:
• höchstens 2 Jahre Freiheitsstrafe und
• keine weiteren Straftaten zu erwarten und
• keine Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich (bei Strafen über 6 Monaten) und
• besondere Umstände (bei Strafen über 1 Jahr)

Bewährungsstrafen gibt es also nur bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren nach umfassender Prüfung durch das Gericht.

: Das Gericht ist doch naiv - Der Rückfall kommt sowieso!

Falsch! Das Gericht kennt die Rückfallgefahr und sieht sich die Person genau an, z.B.:
• Kam es bereits vorher zu Straftaten?
• Bestehen Probleme fort, die zur Tat geführt haben (z.B. Drogenabhängigkeit)?
• Ist die Person sozial gut eingebunden?

Zwei Beispiele:

Strafe zur Bewährung ausgesetzt bei Verurteilung wegen mehrfachen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten (LG Flensburg, Urteil vom 02.04.2024 II KLs 106 Js 27021/20).

Wichtige Umstände:
• Taten liegen 3 Jahre zurück, ohne dass es zu weiteren Taten gekommen wäre
• Aufbau einer bürgerlichen Existenz mit legaler Erwerbsmöglichkeit und Gründung Familie

Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt bei Verurteilung wegen gemeinschaftliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten (AG Niebüll, Urteil vom 06.12.2024 – 16 Ds 107 Js 16964/23)

Wichtige Umstände:
• zwar keine Vorstrafen, Medizinstudium und Einkommen aus Arbeit als Rettungssanitäterin
• Aber: Äußerung sich auch zukünftig wieder an vergleichbaren Aktionen (Letzte Generation) zu beteiligen

Wichtig zu wissen: Die Rückfallquote nach Bewährungsstrafen ist deutlich niedriger als nach Gefängnisstrafen (siehe: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2013 bis 2016 und 2004 bis 2016, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

: Eine Bewährungsstrafe ist keine Strafe

Falsch! Bewährung ist mehr als frei sein.

Das Gericht erteilt Weisungen und Auflagen, z.B.:
• regelmäßiger Kontakt zur Bewährungshilfe
• gemeinnützige Arbeit
• Geldzahlungen
• Therapie oder Suchtberatung
• Kontaktverbote

Bei Verstoß oder neuen Straftaten droht bis zum Ende der Bewährungszeit die Verbüßung der Strafe im Gefängnis. Auch der Prozess selbst hat häufig gravierende Konsequenzen, von Untersuchungshaft bis zu Jobverlust.

Noch Fragen? Ab in die Kommentare!

Am Dienstag, 17.02.2026 beschäftigen wir uns zusammen mit dem Polizeiseelsorger Gernot Wüst mit den Aufgaben der Polizei...
10/02/2026

Am Dienstag, 17.02.2026 beschäftigen wir uns zusammen mit dem Polizeiseelsorger Gernot Wüst mit den Aufgaben der Polizeiseelsorge. Interessierte sind herzlich willkommen, wir bitten um Anmeldung unter https://www.schoeffen-nord.de/anmeldung-zum-vortrag/

14/10/2025

Gute Nachricht für alle Schöffinnen und Schöffen, die am Land- bzw. Amtsgericht Lübeck tätig sind - es gibt wieder was für Pausen

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Hamburg

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