31/08/2025
Ich möchte alle einladen den # zu Nutzen um die bösen und aus der Ecke herauszuholen, in die einige sie schieben wollen!
̈rtnern
Macht das bekannter und helft mit die dicken Bretter vor den Köpfen einiger Menschen etwas löchriger zu machen 👍
Wissenswertes ab wann diese Pflanzen böse wurden! Danke an Andrea Di Monaco für die Info 👍
Das Grüne Netzwerk Bis 2017 galten diese Arten sogar noch als heimisch gemäß Definition des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Definition was Heimisch ist bzw was nicht, wurde 2017 einfach mal im Bundesnaturschutzgesetz geändert.Damit „alles wieder ins Bild passt” bzw in eben das „ neue” Bild.
Bis dahin galt
Zitat Text alte Fassung)
„ 7. heimische Art
eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder
b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt;
als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten; ”
Fassung § 7 BNatSchG a.F. bis 16.09.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370)
Es wurde dann aufgehoben bzw eben der Begriff ganz gestrichen.
Dies geschah u.a. auf Wunsch des NABU
Siehe Stellungnahme vom Nabu Jan 2017
"Unabhängig von dieser Novelle, die ausschließlich der Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 dient, schlägt der NABU auch im Hinblick auf nicht von der Unionsliste erfasste Arten vor, den bisherigen Widerspruch in der Definition von heimischen und gebietsfremden Arten in § 7 Absatz 2 Nummer 7 und 8 aufzulösen, der aus Nr. 7 b) resultiert. Danach werden auch invasive Arten, wenn sie sich „im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population“ erhalten, zu „heimischen“ Arten. Dies würde in der Konsequenz sogar etliche Arten der Unionsliste wie Waschbär und Nutria, die in Deutschland als etabliert eingestuft werden, in „heimische“ Arten umdefinieren und den Regelungen der EU-Verordnung und des BNatSchG entziehen. Nr. 7 b) dürfte somit auch nicht EU-rechtskonform sein, da er mit den Definitionen in der EU-Verordnung konfligiert! "
Quellehttps://www.bbn-online.de/fileadmin/2_Ueber_uns/Stellungnahmen/01022017_Stellungnahme_NABU_EU_Verordnung_IAS.pdf
beschlussempfehlung und bericht zur änderung juni 2017
Auch mit Stellungnahmen der einzelnen Parteien
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812976.pdf