30/08/2026
❗️Kein Streich. Kein Kavaliersdelikt. Tiere zu quälen ist strafbar. ❗️️
Vor wenigen Tagen wurde auf dem Rosenhof in Chemnitz eine junge Taube von einer aufmerksamen Taubenfreundin entdeckt und gesichert.
Jemand hatte dem Jungtier die Schwungfedern mit Malerkrepp zusammengeklebt. Die Taube war dadurch massiv in ihrer Bewegungs- und Flugfähigkeit eingeschränkt!
Warum ein Mensch einem Tier so etwas antut, ist für uns nicht nachvollziehbar!
Nach der Sicherung zeigte sich leider noch eine weitere schwere Verletzung: Am Körper befand sich eine offene, bereits entzündete Stelle. Die Taube wurde tierärztlich untersucht und behandelt. Doch trotz aller Bemühungen kam die Hilfe zu spät. Diese junge Taube, die ihr Leben noch vor sich hatte, starb an den Folgen einer Sepsis!
Dieser Fall macht uns traurig – und er macht uns wütend, denn eines muss in aller Deutlichkeit gesagt werden:
*** Auch Tauben stehen unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes. ***
Wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder ihm länger anhaltende bzw. wiederholte erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich strafbar! siehe auch §§ 1, 17 TierschutzGesetz.
Das ist keine Bagatelle. Das ist kein „Streich“. Dies ist eine Straftat! Und eine Taube ist kein Tier, mit dem man machen kann, was man will!
Wenn wir von solchen Fällen erfahren und ein Verdacht auf eine tierschutzrechtliche Straftat besteht, werden wir nicht zögern, Anzeige zu erstatten. In diesem Fall hat die Finderin selbst Anzeige erstattet.
Dieser traurige Fall zeigt erneut, warum Stadttauben Schutz und ein verantwortungsvolles Management brauchen.
Das geplante Stadttaubenprojekt in Chemnitz soll genau hier ansetzen: Die Population soll tierschutzgerecht und nachhaltig reguliert und damit langfristig auch das Leid der Tiere reduziert werden.
Weniger unkontrollierte Vermehrung bedeutet auch weniger kranke, verletzte und hilflose Jungtiere.
Diese kleine Taube konnte nicht gerettet werden, aber ihr Schicksal soll nicht unbeachtet bleiben!
Tauben sind keine Tiere zweiter Klasse. Tierschutz gilt auch für sie!
Tierrettung Chemnitz e.V.