ver.di Vertrauensleute der Stadtverwaltung Bottrop

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21/08/2025

Service-Post

Wenn euer Geschäft wegen äußerer Umstände (zum Beispiel einem Hochwasser, einem Brand, einem Stromausfall oder einer Polizeiabsperrung) für einen Tag geschlossen bleiben muss, müsst ihr in der Regel keinen Urlaub nehmen.

👉 Das Betriebsrisiko liegt beim Arbeitgeber

In Deutschland trägt der Arbeitgeber das sogenannte Betriebsrisiko. Das heißt: Er muss das wirtschaftliche Risiko tragen, wenn es zu Produktionsausfällen oder Betriebsschließungen kommt, ohne dass ihr etwas dafür könnt.

Die rechtliche Grundlage dafür ist § 615 BGB. Dort steht: Wenn ihr bereit wärt zu arbeiten, es aber aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht könnt, muss trotzdem euer Lohn gezahlt werden.

Was bedeutet das konkret für euch?

✅ Lohnfortzahlung: Ihr habt Anspruch auf euer volles Gehalt – auch wenn ihr an dem Tag nicht arbeiten konntet.
❌ Kein Urlaub: Der Arbeitgeber darf euch dafür keine Urlaubstage abziehen. Urlaub ist zur Erholung da, nicht um Betriebsausfälle auszugleichen.
❌ Kein Freizeitausgleich: Ihr müsst die Stunden nicht nachholen.

Kurz gesagt:

Wenn euer Arbeitsplatz wegen unvorhersehbarer äußerer Umstände geschlossen bleibt, ist das nicht euer Problem – sondern Sache des Arbeitgebers.

Wir unterstützen die Aktion des DGB zum Tariftreuegesetz!Ein wirksames Tariftreuegesetz ist ein entscheidender Schritt, ...
20/08/2025

Wir unterstützen die Aktion des DGB zum Tariftreuegesetz!

Ein wirksames Tariftreuegesetz ist ein entscheidender Schritt, um faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu sichern. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, nach Tarif zu bezahlen. Das ist ein wichtiger Schutz für uns Beschäftigte und verhindert Lohn-Dumping. Wir sind überzeugt: Öffentliches Geld sollte nur an Unternehmen gehen, die sich an die Spielregeln halten.
Gemeinsam machen wir uns stark für gute Arbeit für alle!

https://www.dgb.de/mitmachen/kampagnen/tarifwende/

18/08/2025
Offener Brief an den Verwaltungsvorstand der Stadt BottropSehr geehrte Damen und Herren des Verwaltungsvorstands,nach la...
21/07/2025

Offener Brief an den Verwaltungsvorstand der Stadt Bottrop

Sehr geehrte Damen und Herren des Verwaltungsvorstands,
nach langen und zähen Verhandlungen in der Redaktion sind die Änderungstarifverträge endlich unterzeichnet. Wie Sie wissen, wurde die Tarifeinigung vom 6. April 2025 mit Bund und VKA erzielt.
Nachdem Bund und Kommunen angekündigt haben, dass die Vergütungserhöhung nun ausgezahlt werden kann, bitten wir Sie nachdrücklich, die zugesagte Vergütungserhöhung für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Bottrop zeitnah auszuzahlen. Es ist höchste Zeit, dass die Ergebnisse dieser anstrengenden Tarifrunde bei unseren Kolleginnen und Kollegen ankommen.
Mit freundlichen Grüßen,
ver.di Vertrauensleute der Stadtverwaltung Bottrop

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Bottrop
46236

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