21/08/2025
Service-Post
Wenn euer Geschäft wegen äußerer Umstände (zum Beispiel einem Hochwasser, einem Brand, einem Stromausfall oder einer Polizeiabsperrung) für einen Tag geschlossen bleiben muss, müsst ihr in der Regel keinen Urlaub nehmen.
👉 Das Betriebsrisiko liegt beim Arbeitgeber
In Deutschland trägt der Arbeitgeber das sogenannte Betriebsrisiko. Das heißt: Er muss das wirtschaftliche Risiko tragen, wenn es zu Produktionsausfällen oder Betriebsschließungen kommt, ohne dass ihr etwas dafür könnt.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 615 BGB. Dort steht: Wenn ihr bereit wärt zu arbeiten, es aber aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht könnt, muss trotzdem euer Lohn gezahlt werden.
Was bedeutet das konkret für euch?
✅ Lohnfortzahlung: Ihr habt Anspruch auf euer volles Gehalt – auch wenn ihr an dem Tag nicht arbeiten konntet.
❌ Kein Urlaub: Der Arbeitgeber darf euch dafür keine Urlaubstage abziehen. Urlaub ist zur Erholung da, nicht um Betriebsausfälle auszugleichen.
❌ Kein Freizeitausgleich: Ihr müsst die Stunden nicht nachholen.
Kurz gesagt:
Wenn euer Arbeitsplatz wegen unvorhersehbarer äußerer Umstände geschlossen bleibt, ist das nicht euer Problem – sondern Sache des Arbeitgebers.