LUBE gegen Diskriminierung im Gesundheitswesen

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LUBE gegen Diskriminierung im Gesundheitswesen L**E - Lernen, Unterstützen, Beraten, Empowern gegen Diskriminierung im Gesundheitswesen. https://wonderl.ink/

Das Projekt der Deutschen Aidshilfe wird vom Programm respekt*land der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert.

Was ist neu bei L**E?Mit unserer neuen Rolle als Servicestelle für Anfragen zu Diskriminierung im Gesundheitswesen hat s...
05/10/2026

Was ist neu bei L**E?
Mit unserer neuen Rolle als Servicestelle für Anfragen zu Diskriminierung im Gesundheitswesen hat sich auch unser Ansatz weiterentwickelt.
Während L**E im respekt*land Programm als Modellprojekt mit einem Fokus auf bestimmte Gruppen gearbeitet hat, arbeiten wir heute merkmalsübergreifend.
Im bisherigen Projekt lag unser Fokus auf drei Gruppen:
→ Menschen mit HIV
→ von Rassismus betroffene Menschen
→ trans* und nicht-binäre Menschen
Heute richten wir unseren Blick über einzelne Merkmale und Gruppen hinweg auf Diskriminierung im Gesundheitswesen.
Das bedeutet: Wir betrachten unterschiedliche Formen und Erfahrungen von Diskriminierung, ohne unsere Arbeit auf bestimmte Merkmale oder Gruppen zu begrenzen.

Und was ist mit unseren bisherigen Materialien?
Viele unserer Materialien sind im Rahmen des Programms respekt*land mit einem Fokus auf die genannten drei Gruppen entstanden. Das bedeutet aber nicht, dass sie nur für diese Gruppen relevant sind.
Die darin enthaltenen Perspektiven, Fachinformationen und Methoden können für die Antidiskriminierungsarbeit mit allen Patient*innen hilfreich sein.
Unsere bisherigen Materialien bleiben deshalb ein wichtiger Teil unserer Arbeit.
Ihr findet sie weiterhin auf
lube-gesundheit.de

Was bleibt bei L**E gleich?Auch in unserer neuen Rolle als Servicestelle für Anfragen zu Diskriminierung im Gesundheitsw...
30/09/2026

Was bleibt bei L**E gleich?
Auch in unserer neuen Rolle als Servicestelle für Anfragen zu Diskriminierung im Gesundheitswesen liegt unser Fokus auf der Diskriminierung von Patient*innen.
Warum Patient*innen?
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen bietet das AGG einen deutlich stärkeren und klareren Schutz im Arbeitsleben.
Bei Patient*innen als Nutzer*innen von Gesundheitsleistungen ist dagegen weiterhin umstritten, inwieweit sie durch das AGG geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vertritt die Auffassung, dass Gesundheitsleistungen als sogenanntes „Massengeschäft“ unter das AGG fallen können. Gleichzeitig fehlen weiterhin gerichtliche Entscheidungen, die diese Frage eindeutig klären.
Auch die Möglichkeiten, sich zu vertreten und gegen Diskriminierung vorzugehen, unterscheiden sich bei Patient*innen deutlich von denen von Beschäftigten.
Deshalb setzen wir mit unserer Arbeit einen Schwerpunkt auf die Patient*innenperspektive.

Unsere E-Learning-Angebote sind jetzt neu strukturiert! Alle L**E-E-Learning-Kurse rund um das Thema Diskriminierung im ...
25/09/2026

Unsere E-Learning-Angebote sind jetzt neu strukturiert!

Alle L**E-E-Learning-Kurse rund um das Thema Diskriminierung im Gesundheitswesen findet ihr ab sofort gebündelt auf einer Seite.

Ob Basiskurs für Antidiskiminierungsberater*innen, E-Learning für Mitarbeitende in Anlauf- und Beschwerdestrukturen oder Aufbaukurse zu spezifischen Themen – alle Angebote sind jetzt zentral über unsere Online-Lernplattform erreichbar,

Bei Fragen zu den E-Learning-Angeboten schreibt uns gerne.

https://elearning.aidshilfe.de/course/index.php?categoryid=7

Hallo zusammen! Wir möchten uns noch einmal neu vorstellen:Wir sind das Projekt L**E und setzen unsere Arbeit weiter for...
23/09/2026

Hallo zusammen! Wir möchten uns noch einmal neu vorstellen:
Wir sind das Projekt L**E und setzen unsere Arbeit weiter fort – jetzt auch in unserer neuen Rolle als Servicestelle für Anfragen zu Diskriminierung im Gesundheitswesen.
Was bedeutet das?
Wir unterstützen Antidiskriminierungsberatungsstellen bei:
• der Einschätzung von Fällen
• der Recherche zu rechtlichen und medizinischen Fragen
• rechtlichen Bewertungen, inklusive Gutachten bei fallübergreifender Relevanz
Darüber hinaus stehen wir Mitarbeitenden aus dem Anlauf- und Beschwerdesystem im Gesundheitswesen bei spezifischen Fragen zur Verfügung – insbesondere zum Aufbau diskriminierungssensibler Strukturen sowie bei Vernetzungs-, Verweis- und communitybezogenen Fragestellungen.
Schreibt uns: [email protected]
www.lube-gesundheit.de

Nur noch wenige Tage!Die Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist nur noch...
20/02/2026

Nur noch wenige Tage!
Die Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist nur noch bis Ende Februar geöffnet. Jetzt ist die letzte Gelegenheit, teilzunehmen!
Worum geht es?
Die Umfrage untersucht:
• Wo erleben Menschen in Deutschland Diskriminierung?
• Wie gehen sie damit um?
• Welche Unterstützungsangebote werden genutzt – und welche fehlen?
• Welche Folgen hat Diskriminierung?
Die Ergebnisse sollen eine aktuelle Grundlage schaffen, um gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung weiterzuentwickeln und konkrete Verbesserungen im Alltag vieler Menschen zu erreichen.
Die Umfrage ist verfügbar in Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch – sowie in Deutscher Gebärdensprache und in einfacher deutscher Sprache.
👉 Jetzt teilnehmen und Perspektiven sichtbar machen!

https://diskriminierung-umfrage.de/

Zum Jahresende möchten wir Danke sagen für die Aufmerksamkeit und das Engagement rund um das Thema Diskriminierung im Ge...
30/12/2025

Zum Jahresende möchten wir Danke sagen für die Aufmerksamkeit und das Engagement rund um das Thema Diskriminierung im Gesundheitswesen.

Diskriminierung im Gesundheitswesen ist weiterhin Realität – auch über den Jahreswechsel hinaus.

Wir wünschen euch ruhige Feiertage und einen guten Start ins Neue Jahr.

Welche Gruppen besonders von fehlender Krankenversicherung betroffen sindMenschen ohne Krankenversicherung bilden keine ...
30/12/2025

Welche Gruppen besonders von fehlender Krankenversicherung betroffen sind

Menschen ohne Krankenversicherung bilden keine einheitliche Gruppe. Die Gründe für fehlenden oder eingeschränkten Versicherungsschutz sind unterschiedlich und hängen oft mit rechtlichen, sozialen und ökonomischen Faktoren zusammen.

EU-Bürger*innen
EU-Bürger*innen können ihren Krankenversicherungsschutz verlieren oder ohne Absicherung nach Deutschland kommen – etwa, wenn sie kein geregeltes Einkommen oder keinen festen Wohnsitz nachweisen können. Besonders betroffen sind nicht erwerbstätige Personen, wohnungslose Menschen oder Personen ohne familiäre Bindungen in Deutschland.

Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere
Menschen ohne gültige Papiere („Sans-Papiers“) vermeiden häufig den Kontakt mit Behörden aus Angst vor Abschiebung. Auch medizinische Einrichtungen werden oft als staatliche Stellen wahrgenommen. Obwohl es theoretisch eine Notfallversorgung gibt, wird medizinische Hilfe vielfach nicht in Anspruch genommen.
Ein zentrales Hindernis ist die sogenannte Übermittlungspflicht: Behörden sind verpflichtet, den Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben. Diese Regelung erschwert den Zugang zur Gesundheitsversorgung erheblich.
Selbständige und selbstzahlende Personen

Bestimmte Selbständige und Studierende – insbesondere aus Drittstaaten – können sich nicht oder nur eingeschränkt gesetzlich versichern. Hohe Beiträge, Altersgrenzen oder aufenthaltsrechtliche Vorgaben führen dazu, dass viele Menschen in „ruhenden Leistungen“ oder im Notlagentarif landen – mit stark begrenztem Leistungsumfang.

Was alle Gruppen verbindet:
Der eingeschränkte oder fehlende Krankenversicherungsschutz ist meist strukturell bedingt – nicht selbst gewählt. Mehr dazu behandeln wir im Zusatzmodul „Beratung von Menschen ohne Krankenversicherung“ unseres E-Learnings.

Warum fehlende Krankenversicherung ein Thema von Diskriminierung istWie im vorherigen Post gezeigt, gilt in Deutschland ...
23/12/2025

Warum fehlende Krankenversicherung ein Thema von Diskriminierung ist
Wie im vorherigen Post gezeigt, gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Trotzdem gibt es viele Menschen, die faktisch keinen oder nur stark eingeschränkten Versicherungsschutz haben.
Fehlende Krankenversicherung ist dabei kein individuelles Versagen, sondern oft das Ergebnis struktureller Ausschlüsse. Bestimmte Regelungen, Verwaltungslogiken und rechtliche Vorgaben führen dazu, dass manche Menschen schlechter gestellt sind – oder ganz aus der Regelversorgung herausfallen.
Menschen ohne oder mit eingeschränkter Krankenversicherung erleben häufig:
• verzögerten oder verweigerten Zugang zu medizinischer Behandlung
• Unsicherheit darüber, an wen sie sich wenden können
• Angst vor finanziellen Folgen oder behördlichen Konsequenzen
• Abwertung oder Stigmatisierung im Kontakt mit dem Gesundheitssystem
Diese Erfahrungen stehen in engem Zusammenhang mit Diskriminierung im Gesundheitswesen. Sie betreffen nicht alle gleichermaßen, sondern vor allem Menschen in prekären oder rechtlich unsicheren Lebenslagen.
Deshalb ist die Beratung von Menschen ohne Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil von Antidiskriminierungsarbeit im Gesundheitswesen – und Teil unseres Zusatzmoduls im E-Learning.
Im nächsten Post schauen wir genauer hin: Welche Gruppen sind besonders betroffen?

Wie wir im letzten Post angekündigt haben, widmet sich eines unserer Zusatzmodule dem Thema Beratung von Menschen ohne K...
19/11/2025

Wie wir im letzten Post angekündigt haben, widmet sich eines unserer Zusatzmodule dem Thema Beratung von Menschen ohne Krankenversicherung.

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle Einwohner*innen. Trotz dieser Pflichtversicherung sind viele Menschen nicht abgesichert – etwa aufgrund administrativer Hürden, Zahlungsproblemen oder weil das System sie nicht auffängt und ausschließt. Schätzungen gehen von 100.000–500.000 unversicherten Personen in Deutschland aus.

In Deutschland gibt es zwei Formen der Krankenversicherung: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV).
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem individuellen Risiko.
• Alle Menschen, die angestellt sind und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, sind in einer GKV versichert.
• Einige Personen sind beitragsfrei mitversichert – zum Beispiel Kinder oder Ehepartner*innen mit geringem Einkommen.
• Die Gesundheitsleistungen sind für alle Versicherten gleich; Unterschiede gibt es nur bei den sogenannten Satzungsleistungen.
• Wer seine Beiträge nicht mehr zahlen kann, erhält „Ruhende Leistungen“. Diese umfassen die Versorgung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Private Krankenversicherung (PKV)
Menschen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige, Beamt*innen und Studierende sind berechtigt, sich für die PKV zu entscheiden.
• Die Beiträge werden nach einer Gesundheitsprüfung anhand einer Risikoeinschätzung berechnet (Alter, Vorerkrankungen).
• Vorerkrankungen können ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis mitversichert werden.
• Die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es nicht.
• Wer länger als zwei Monate keine Beiträge zahlt, wird in den Notlagentarif eingestuft – dieser deckt nur sehr eingeschränkte Leistungen ab.

Im nächsten Post schauen wir genauer hin: Welche Gruppen sind besonders von fehlender Absicherung betroffen?

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WilhelmStr. 138
Berlin
10963

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