28/04/2026
Bundesgericht entscheidet:
«Verkehrsflussinitiative» ist gültig, aber problematisch.
Aussage der Regierung zur umtrittenen Richtplan-eintragnung war falsch.
Aus dem Urteil:
«Zu Recht weisen die Beschwerdeführer sodann darauf hin, dass die Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts zumindest unter gewissen Umständen zu einer Verbesserung und nicht zu einer Verschlechterung des Verkehrsablaufs führt (...). Insofern ist der Titel der Initiative durchaus problematisch.»
Ausserdem korrigierte das Bundesgericht die Aussage der Regierung zum zentralen Abschnitt der Initiative.
Aus dem Urteil:
«Die Aussage des Regierungsrats, wonach der Initiativtext so ausgelegt werden müsste, dass der Eintrag im Strassenrichtplan zwar wünschenswert, aber nicht zwingend sei, ist unzutreffend, soweit er damit die Übereinstimmung der Initiative mit dem Bundesrecht ansprach.»
Der Strassenrichtplan wird lediglich alle ~10 Jahre überarbeitet. Tempo 30 bei Annahme der Initiative somit stark verzögert.
Doch es gibt auch Grenzen:
Aus dem Urteil:
«Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können sich die Umstände allerdings so präsentieren, dass den zuständigen Behörden beim Entscheid über eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit (...) von Bundesrechts wegen kaum noch ein Spielraum verbleibt bzw. dass geradezu eine Pflicht zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit besteht.»
Dabei geht es Lärmimmissions-grenzwerte und Schutzbedürfnisse.
Und wie geht es weiter?
Die Abstimmung zur problemantischen «Verkehrsflussinitiative» findet bereits am 27. September statt.
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