20/10/2026
Tierversuche ohne Beurteilung durch eine Kommission möglich!
In der Schweiz ist es zukünftig möglich, dass Tierversuche durchgeführt werden, obwohl sie nie von einer Tierversuchskommission evaluiert wurden!
Gemäss dem aktuellen Entwurf zur Revision des Tierschutzgesetzes gilt zukünftig ein Tierversuch als bewilligt, wenn die kantonale Behörde nicht innert 2 Monaten entschieden hat!
Bei der chronischen Überlastung der Bewilligungsbehörden werden wir also in Zukunft 2 Entwicklungen sehen:
- Tierversuche, die nie von der Tierversuchskommission auf Notwendigkeit und schonendste Durchführung (Refinement) getestet wurden.
- Versuchsanträge, die schneller durchgewunken werden, worunter die Qualität der Beurteilung und die Evaluation der Alternativen und möglichen Verbesserungen bei der Versuchsdurchführung nur leiden kann.
Das Ziel dieser Gesetzesrevision war ursprünglich, die Qualität der Tierversuchsprojekte zu erhöhen und die Anwendung von Alternativmethoden zu fördern.
Mit diesem Freipass nach 2 Monaten ist das Gegenteil der Fall!
Diese Revision muss verhindert werden!
Link zum offiziellen Dokument:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2026/2739/de