Dr. Johann Gruber war auf dem ersten Blick kein „außergewöhnlicher Priester“, schon gar kein „Frömmler“ und auch kein Missionar. Auf manche seiner kirchlichen Zeitgenossen wirkte er bisweilen sogar als eher schwierige und streitbare Persönlichkeit. Schon als Kooperator galt er als Unangepasster - ausgedehnte Gebetszeiten und Liturgien waren nicht seine Sache, wodurch er auch in Konflikt mit den Sc
hwestern geriet, mit denen er nicht nur als vorgesetzter Direktor, sondern auch als deren Hausgeistlicher verbunden war. Auch seine ablehnende Haltung gegen den Nationalsozialismus hatte er nie verheimlicht, sondern sich unmissverständlich als österreichischer Patriot deklariert und gegen die braune Herrschaft ausgesprochen. Es verwundert nicht, dass schon kurz nach dem „Anschluss“ 1938 eine Anzeige gegen Gruber bei der Gestapo einging, in der ihm unter fadenscheiniger Beweisführung unsittliches Verhalten gegen seine Schützlinge vorgeworfen wurde. Ein Schauprozess führte trotz engagierter Verteidigung durch einen befreundeten Rechtsanwalt und durch den Angeklagten selbst zu dessen Verurteilung.
Über Inhaftierungen in der Strafanstalt Garsten und das KZ Dachau landete Gruber schließlich im August 1940 im gefürchteten Konzentrationslager Gusen, das wegen der herrschenden Brutalität als „Hölle aller Höllen“ galt. Anfangs wurde er dem Krankenrevier als Pfleger zugeteilt, wo es ihm gelang, heimlich Medikamente zu organisieren. Als man bei Grabungsarbeiten für eine Verbindungsbahn zwischen den Steinbrüchen Gusen und dem Bahnhof St. Georgen auf archäologische Funde stieß, wurde Gruber zum Kapo des Ausgrabungskommandos bestellt. Diese Funktion brachte eine gewisse Bewegungsfreiheit mit sich, sodass es ihm gelang, Kontakte nach außen zu knüpfen und diese zum Aufbau eines illegalen Hilfswerkes für seine geschundenen Kameraden zu nützen. Auf diese Wiese organisierte der unerschrockene Gruber über ausgezeichnete lagerinterne Kontakte zusätzliche Suppenrationen für besonders geschwächte Häftlinge und verhalf so vielen zum Überleben. Die konkrete Hilfe und die menschliche Zuwendung, die er seinen hilfsbedürftigen Kameraden angedeihen ließ, brachte ihm den liebevollen Namen „Papa Gruber“ ein. Gemeinsam mit inhaftierten polnischen Lehrern organisierte er überdies eine heimliche Lagerschule für junge Häftlinge, um ihren Lebenswillen inmitten des grausam-stumpfsinnigen Alltags zu stärken. Als das geheime Hilfswerk im Frühling 1944 aufflog, musste der Priester tagelange grausame Folterungen im Bunker der Gusener Kommandanturgebäudes ertragen und wurde am 7. April 1944, einem Karfreitag, vom Lagerkommandanten Seidler ermordet. Mit Grubers gewaltsamem Tod mochte man zwar seiner physischer Existenz ein Ende gemacht haben, die Erinnerung an seine unglaublich mutige Haltung, einem unmenschlichen System Widerstand zu leisten und sich selbst unter schwierigsten äußeren Umständen den Schwachen, Ausgegrenzten und Hilfsbedürftigen zuzuwenden, konnte aber nicht ausgelöscht werden.
Über Initiative des Papa Gruber Kreises der Pfarre St. Georgen/Gusen beantragte Rechtsanwalt Dr. Moringer im Namen von Gisela Haslinger, einer entfernten Verwandten Grubers, die Aufhebung des Urteils. Er weist auf das 2009 in Kraft getretene Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz hin, das auch die Aufhebung sogenannter Mischurteile ermöglichte, wenn auch die Verurteilung wegen eines nicht politischen Deliktes Ausdruck nationalsozialistischen Unrechtes war. Georgen/Gusen ist die vollständige Rehabilitierung Johann Grubers von großer Bedeutung. "Wir haben die Aufhebung des Urteils initiiert, weil Gruber selber sich gegen dieses Urteil vehement zur Wehr gesetzt hat. Nun, 76 Jahre später, erfährt er die ersehnte vollständige Rehabilitation." so der Leiter des Papa Gruber Kreises, Dr. Christoph Freudenthaler. Dieser Beschluss sei nicht nur für die Person Johann Gruber bedeutsam. "Er ist auch ein Trost für die Nachkommen all der `namenlosen` Menschen, die durch die Unrechtsprechung der Naziherrschaft unsägliches Leid erdulden mussten. Das langwierige Verfahren zeigt, wie wichtig es ist, dran zu bleiben, Geduld und Zähigkeit zu üben, um die Defizite des Nachkriegs-Österreichs im Umgang mit nationalsozialistischem Unrecht aufzuheben." Der Vorsitzende des Vereins Plattform Johann Gruber betont die Aktualität des Urteils, wenn er darlegt, dass sich Recht damals wie heute nicht verbiegen lässt. Insbesondere in der aktuellen Diskussion etwa über das Asylrecht hält Freudenthaler dies für wichtig:
"Im Sinne Johann Grubers geht es gerade heute um Haltungen von Toleranz, Menschlichkeit und Fürsorge über die Grenzen von Religionszugehörigkeit und etwaigen weltanschaulichen Lagern hinaus."