01/09/2026
ℹ️ Die Einsatzstelle Reutte informiert:
§ 𝗧𝗶𝗿𝗼𝗹𝗲𝗿 𝗣𝗶𝗹𝘇𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴
Um den Wald und das empfindliche Ökosystem zu schützen, gelten in Tirol klare rechtliche Bestimmungen für das Sammeln von Pilzen. Diese sind in der Tiroler Pilzschutzverordnung 2005 geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben im Überblick:
⏱️ 𝐔𝐡𝐫𝐳𝐞𝐢𝐭: Das Sammeln von wildwachsenden Pilzen ist ausschließlich in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt.
⚖️ 𝐌𝐞𝐧𝐠𝐞: Pro Person und Tag dürfen maximal 2 Kilogramm Pilze gesammelt und aus dem Wald befördert werden.
⛏️ 𝐇𝐢𝐥𝐟𝐬𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥: Das Verwenden von Rechen, Haken oder anderen mechanischen Werkzeugen ist beim Sammeln strengstens verboten, da diese den Waldboden und das unterirdische Wurzelgeflecht (Myzel) der Pilze zerstören.
🥾 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐚𝐭𝐮𝐫: Das mutwillige Zerstören (z. B. Umtreten) von Pilzen oder ihren Teilen ist untersagt. Auch giftige oder ungenießbare Pilze erfüllen eine wichtige Funktion im Ökosystem Wald.
👥 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧: Das gemeinschaftliche, organisierte Pilzesammeln im Rahmen von Veranstaltungen ist in Tirol gesetzlich nicht zulässig.
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Die Einhaltung der 𝗧𝗶𝗿𝗼𝗹𝗲𝗿 𝗣𝗶𝗹𝘇𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 wird von unseren Dienstmannschaften kontrolliert. Etwaige Verstöße gegen die Bestimmungen werden geahndet.
Die detaillierte Rechtsvorschrift im vollen Wortlaut ist hier abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000141